Öffentliche Beschaffung: Hilfsmittel für die Holzbranche
Die wichtigsten Informationen zu den geltenden gesetzlichen Grundlagen stellt die Lignum unter der neuen Rubrik ‹Öffentliches Beschaffungswesen› bereit. Die beiden KBOB-Empfehlungen ‹Nachhaltiges Bauen mit Holz› und ‹Holzbau in der Immobilienstrategie finden sich dort ebenso wie das neue Lignum Compact ‹Ausschreiben mit Schweizer Holz› als PDF (Bild). Die gedruckte Ausgabe kann ab Ende März im Lignum-Web unter Shop > Broschüren bestellt werden (6 Seiten, A4, farbig, 1 Exemplar gratis, Preise für höhere Stückzahlen auf Anfrage Lieferung nur nach CH und FL).
Um bei einem Bauprojekt Schweizer Holz ins Spiel zu bringen, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Während alle Bauherren bereits zu Beginn den Holzbau als die gewünschte Bauweise festlegen können, ist die Festlegung der Herkunft des Holzes für öffentliche Beschaffungen im Staatsvertragsbereich nach GATT/WTO nicht möglich.
In allen Fällen sollte die Präferenz für eine nachhaltige Bauweise in Schweizer Holz bereits während der Vorstudie in die Projektdefinition aufgenommen werden, von wo sie in das Projektpflichtenheft übergeht und von den Planern laufend verfeinert wird. In der Ausschreibung werden die Anforderungen der Auftraggeberin schliesslich konkret in das Projekt übersetzt und beschrieben.
Für Holz kann dies die Forderung nach nachhaltig produziertem Holz sein, wie zum Beispiel Holz mit dem ‹Label Schweizer Holz›, PEFC oder FSC. Es ist auch möglich, das eigene Rund- und Bauholz für das Bauprojekt bereitzustellen. Für öffentliche Bauherren bietet das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) genügend Instrumente für eine nachhaltigere Beschaffung mit mehr Qualitätswettbewerb, sie müssen nur richtig angewendet werden.