Lignum Holzwirtschaft Schweiz

‹Raschen Ausbau der alpinen Fotovoltaik sicherstellen›

Die Energiekommission des Ständerates hat gestern und heute in Bern getagt. Sie stellt gegenüber den Medien am Ende einen Kernpunkt ins Zentrum: die rasche Umsetzung der im September 2022 beschlossenen Solaroffensive.

Bild Parlamentsdienste

 

Mit der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Änderung des Energiegesetzes hat das Parlament in der Herbstsession 2022 die rechtliche Grundlage für einen schnellen Ausbau der Freiflächen-Fotovoltaik geschaffen. Die geänderten Rahmenbedingungen gelten befristet und nur für die Anlagen, die zum Erreichen einer zusätzlichen Jahresproduktion von 2 TWh Elektrizität erforderlich sind. Diese Fotovoltaikanlagen müssen insbesondere eine Jahresproduktion von mindestens 10 GWh erzielen, einen erheblichen Teil davon im Winterhalbjahr. Sie profitieren dann von erleichterten Anforderungen für eine Bewilligung sowie von einer finanziellen Förderung in Form eines Investitionsbeitrages.

Die Kommission zeigt sich überzeugt, dass die zügige Umsetzung der Ziele es erfordert, die verschiedenen Verfahren und Rechtswege – Baubewilligung, Stromnetz-Anschluss und -Ausbau – unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu vereinheitlichen und aufeinander abzustimmen. Alle Akteure, insbesondere im Bereich Stromnetz, sollten ihren Handlungsspielraum so nutzen, dass eine möglichst rasche Produktionssteigerung erreicht werde, so die Kommission. Auch die Modalitäten der finanziellen Förderung durch den Bund sollten so ausgestaltet werden, dass die Realisierung von Projekten nicht durch fehlende Investitionssicherheit gehemmt werde.

Die Kommission denkt aber auch einen Schritt weiter: Aus ihrer Sicht bleibt es von zentraler Bedeutung, dass die Regelungen für den offensiven Ausbau der Freiflächen-Fotovoltaik im Rahmen des Mantelerlasses durch umfassende und ausgewogene Rahmenbedingungen für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie abgelöst werden.


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