Raumplanung kommt im Sommer in den Nationalrat
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Die Kommissionsmehrheit bekennt sich zum Ziel, die Gebäudezahl ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren. Sie hat sich daher gegen weitergehende Ausnahmebestimmungen ausgesprochen sowie einzelne Beschlüsse des Ständerates enger gefasst, während verschiedene Minderheiten gewisse Auflagen lockern möchten.
So beschliesst die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, Abriss, Wiederaufbau und betriebliche Erweiterung von altrechtlichen Beherbergungsbetrieben ausserhalb der Bauzone unter gewissen Voraussetzungen zuzulassen. Dies soll aber nicht für Gastbetriebe möglich sein. Eine Minderheit will diese Bestimmung streichen, eine andere Minderheit unterstützt die Fassung des Ständerates.
Ebenso lehnt es die Kommission ab, die für weitere Nutzungen erforderlichen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone als zonenkonform zuzulassen. Verschiedene Minderheiten möchten zusätzliche landwirtschaftsnahe Tätigkeiten als zulässig festlegen oder die Möglichkeiten für das landwirtschaftliche Wohnen erweitern. Neu regelt die Kommission den Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes für unbewilligte Nutzungen ausserhalb der Bauzone. Dieser soll nach 30 Jahren verfallen.
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