‹Regulatorische Hemmnisse für Holz abbauen›
Schon die 2020 veröffentlichte Musterholzbaurichtlinie sollte die Realisierung mehrgeschossiger Holzbauten der Gebäudeklassen 4 und 5 vereinheitlichen und vereinfachen. Dies ist jedoch nur bedingt gelungen. Noch immer müssen viele Vorhaben den Weg über kosten- und zeitaufwendige Einzelfallgenehmigungen gehen, und noch immer werden Anträge aufgrund der grossen Rechtsunsicherheit prinzipiell abgelehnt.
Abhilfe könnte die 2024 von der Bauministerkonferenz neu beschlossene Musterholzbaurichtlinie schaffen (Lignum Journal online vom 29.10.2024). Die AG Bauen der Charta für Holz empfiehlt den Bauministerien der Länder, diese Fassung unverzüglich in geltendes Recht zu übernehmen. Gleichzeitig sollte die entsprechende Projektgruppe bei der Bauministerkonferenz in ihrer aktuellen Besetzung mit Holzbau- und Brandschutzexperten bestehen bleiben, um sich zeitnah mit der weiteren Fortschreibung der Richtlinie zu befassen.
Bauaufsichtliche Prüfzeugnisse wieder zulassen
Aktuell laufen viele allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse wie etwa für die Teile hochfeuerhemmender Wand- und Deckenholzkonstruktionen aus und werden auf Zusehen nicht mehr erneuert. Künftig sollen sie durch eine allgemeine Bauartengenehmigung ersetzt werden. Um den erheblichen Genehmigungsstau in diesem Bereich zu entschärfen und Zeit für die Erteilung der neuen Genehmigungen zu gewinnen, empfiehlt die AG Bauen die Verlängerung der aktuellen Prüfzeugnisse.
Baden-Württemberg ist in dieser Hinsicht bereits mit positivem Beispiel vorangegangen. Ergänzend rät die AG Bauen der Charta für Holz, im Bereich Brandschutz das europäische Klassifizierungssystem einzuführen. Dies würde Genehmigungsverfahren – ohne Abstriche bei der Sicherheit – erheblich vereinfachen.
Anforderungen an VOC-Emissionen überarbeiten
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die strengen Grenzwerte für holztypische VOC-Emissionen harzreiche Hölzer wie Kiefer unnötig benachteiligen. Die AG Bauen fordert, bei Emissionsrichtwerten für Bauprodukte und Innenraumluft in Regulierungen, Ausschreibungen, Gütesiegeln und Zertifizierungen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Sie empfiehlt zudem, Messergebnisse realistisch zu bewerten. So gelte es, das Abklingverhalten von Holz zu berücksichtigen, das schon wenige Wochen nach dem Einbau zu einer starken Verringerung der holztypischen Emissionen führe. Zudem müssten die realen klimatischen Bedingungen bei Raumluftmessungen berücksichtigt werden, die von Normbedingungen stark abweichen und die Ergebnisse beeinflussen könnten.