Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Revidierte Mustervorschriften für Eigenstrom und Wärme

Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren EnDK hat Ende August neue Mustervorschriften in den Bereichen Eigenstrom- und Wärmeerzeugung verabschiedet und gleichzeitig eine Expertenkonsultation für eine umfassende Revision des gesamten Regelwerks lanciert. Zukünftig sollen nicht wie bisher nur Neubauten, sondern auch Bestandesbauten bei einer Dachsanierung einen Anteil des benötigen Stroms selbst erzeugen.

Schon 2022 verabschiedete die EnDK-Plenarversammlung die Strategie ‹Gebäudepolitik 2050+›, welche die Grundsätze für die aktuelle Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) festlegt. Die Vorgaben zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten werden verschärft, wobei diese in der Regel mit dem Bau einer Fotovoltaikanlage erfüllt werden. Neu wird auch bei Dachsanierungen die Eigenstromerzeugung gefordert. Fossile Heizungen können nur noch in Ausnahmefällen verbaut werden. Spätestens ab 2050 müssen verbleibende fossile Heizungen zudem vollständig mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.

Über die Eigenstrom- und Wärmeerzeugung hinaus sollen mit der geplanten Gesamtrevision der MuKEn Anforderungen insbesondere an die Gesamtenergieeffizienz bei Neubauten sowie an die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den Gebäuden eingeführt werden. Die an der Plenarversammlung besprochenen Entwürfe sollen nach der Konsultation der Fachverbände und interessierten Organisationen voraussichtlich nächstes Jahr definitiv verabschiedet werden.


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