Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Richtpreise für Holz aus Schweizer Wäldern ermöglichen

Die Umweltkommission des Ständerates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Waldgesetzes, die sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Mit der vorgeschlagenen Anpassung werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit die Branche Richtpreise für den Rohholzmarkt veröffentlichen kann. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. Januar 2024.

Bild Michael Meuter, Zürich
 

Bis 2020 bestand eine schweizerische Holzmarktkommission. Diese verstand sich als informelles Forum, an dem die Entwicklung des Holzmarkts sowie technische Fragen und allgemeine Rahmenbedingungen besprochen wurden. Ständige Teilnehmer der Kommission waren unter anderem WaldSchweiz sowie Holzindustrie Schweiz. Die Kommission veröffentlichte regelmässig Preisempfehlungen für Rundholz aus Schweizer Wäldern, differenziert nach Baumarten und Sortimenten.

Die Holzmarktkommission wurde 2020 aufgelöst, nachdem WaldSchweiz und Holzindustrie Schweiz im Rahmen einer Marktbeobachtung der Wettbewerbskommission WEKO ein Auskunftsbegehren erhalten hatten. Seither publiziert WaldSchweiz nur noch historische Preise. Dabei werden die alle zwei Monate erhobenen Rohholzpreise der agristat (Schweizer Bauernverband) für Standardsortimente bei Fichte und Tanne veröffentlicht.

Die nun über eine parlamentarische Initiative ausgearbeitete Vorlage verlangt eine Änderung des Waldgesetzes, damit für das in Schweizer Wäldern geerntete Rohholz – Stammholz, Industrieholz und Energieholz – zwischen den beteiligten Organisationen oder Branchen Richtpreise vereinbart werden können. Diese bieten wichtige Anhaltspunkte für Preisverhandlungen der Marktteilnehmer und ermöglichen es, eine bedarfsgerechte Holzernte und einen kostendeckenden Holzschlag zu planen. Das ist insbesondere für nicht professionell organisierte Waldbesitzerinnen und -besitzer von grossem Wert.


Link Vernehmlassungsunterlagen