Richtpreise für Holz aus Schweizer Wäldern ermöglichen
Bild Michael Meuter, Zürich
Bis 2020 bestand eine schweizerische Holzmarktkommission. Diese verstand sich als informelles Forum, an dem die Entwicklung des Holzmarkts sowie technische Fragen und allgemeine Rahmenbedingungen besprochen wurden. Ständige Teilnehmer der Kommission waren unter anderem WaldSchweiz sowie Holzindustrie Schweiz. Die Kommission veröffentlichte regelmässig Preisempfehlungen für Rundholz aus Schweizer Wäldern, differenziert nach Baumarten und Sortimenten.
Die Holzmarktkommission wurde 2020 aufgelöst, nachdem WaldSchweiz und Holzindustrie Schweiz im Rahmen einer Marktbeobachtung der Wettbewerbskommission WEKO ein Auskunftsbegehren erhalten hatten. Seither publiziert WaldSchweiz nur noch historische Preise. Dabei werden die alle zwei Monate erhobenen Rohholzpreise der agristat (Schweizer Bauernverband) für Standardsortimente bei Fichte und Tanne veröffentlicht.
Die nun über eine parlamentarische Initiative ausgearbeitete Vorlage verlangt eine Änderung des Waldgesetzes, damit für das in Schweizer Wäldern geerntete Rohholz – Stammholz, Industrieholz und Energieholz – zwischen den beteiligten Organisationen oder Branchen Richtpreise vereinbart werden können. Diese bieten wichtige Anhaltspunkte für Preisverhandlungen der Marktteilnehmer und ermöglichen es, eine bedarfsgerechte Holzernte und einen kostendeckenden Holzschlag zu planen. Das ist insbesondere für nicht professionell organisierte Waldbesitzerinnen und -besitzer von grossem Wert.
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