Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Rückenwind für die Erneuerbaren in den Kantonen

Luzern geht daran, die Verfahren für grosse Windkraftanlagen zu beschleunigen. Schwyz will mit einer neuen Planungshilfe für Solaranlagen deren Erstellung erleichtern. Im Kanton Zug gilt ab Februar ein neues Energiegesetz. In Niederurnen wird die grösste Solaranlage des Kantons Glarus entstehen. Graubünden ventiliert ein neues Gesetz für einen Klimafonds. Die St. Galler haben im November ihr Energie-Förderprogramm per Volksbeschluss aufgestockt. Im Thurgau ist im letzten Spätherbst eine kantonale Solarinitiative zustande gekommen. Und Schaffhausen hat per 1. Januar ein Verordnungspaket in Kraft gesetzt, das unter anderem dem Solarstrom Schub geben soll.

Der seit Mitte Dezember vorliegende Entwurf über die Anpassung des Luzerner Planungs- und Baugesetzes sieht  vor, die Verfahren für grössere Windkraftanlagen zu beschleunigen. Dafür wird die Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens vorgeschlagen. Überdies werden mit der Änderung des Planungs- und Baugesetzes Vorgaben zu Parkplätzen für Elektrofahrzeuge eingeführt und die Regelungskompetenzen der Gemeinden in Bezug auf Vorgaben zu klimaangepasstem Bauen erweitert. Neu sollen sie Vorschriften zu Themen wie Durchlüftung, Verminderung von lokaler Hitzebelastung, Unterbauungsziffer, Ver- und Entsiegelung sowie Grenzabständen von Pflanzungen erlassen können.

Das Luzerner Förderprogramm Energie hat im vergangenen über 2300 Projekte mit insgesamt über CHF 20 Mio. unterstützt. Auch für dieses Jahr stehen total wieder CHF 19,4 Mio. als Förderbudget zur Verfügung. Das Förderprogramm Energie 2024 wartet mit kleinen Justierungen auf. So wird neu das Wärmepumpen-System-Modul mit Anlagenzertifikat gefördert. Das heisst, die Eigentümerschaft muss ab 2024 nicht mehr für die Zertifizierungskosten aufkommen, diese werden vollumfänglich vom Kanton übernommen. Des weiteren wird der GEAK-Plus-Gesuchsprozess vereinfacht, so dass Fördergelder neu erst beantragt werden müssen, nachdem der GEAK-Plus erstellt ist. Die übrigen Fördermassnahmen werden unverändert weitergeführt.
 

Damit Solarprojekte an Gebäuden rasch umgesetzt werden können, braucht es unkomplizierte Bewilligungsverfahren. Mit einer neuen Planungshilfe für Solaranlagen vereinfacht der Kanton Schwyz deren Bau an Gebäuden und zeigt auf, in welchen Fällen erhöhte Anforderungen gelten. Mit der neuen Planungshilfe werden ebenfalls die Anpassungen im Raumplanungsgesetz im Kanton Schwyz berücksichtigt. Damit wurden die gestalterischen Anforderungen für meldepflichtige Anlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen und weiteren, unempfindlichen Siedlungszonen wie Industriezonen gelockert. In diesen Zonen gehen die Interessen der Energieproduktion grundsätzlich den ästhetischen Anliegen vor.
 

Im Kanton Zug treten das neue kantonale Energiegesetz und die dazugehörende Verordnung am 1. Februar in Kraft. Ziel ist, dass die Bauten im Kanton Zug noch energieeffizienter werden und dass möglichst erneuerbare Energien genutzt werden. Neu müssen Bauten beim Ersatz der Heizung mindestens 20% des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken oder die Energieeffizienz in diesem Umfang erhöhen. Von den neuen Bestimmungen befreit sind Minergie-Bauten und Gebäude mit hoher Gesamtenergie-Effizienz. Auch bei Neubauten sind die Anforderungen verschärft worden. Dank verbesserter Wärmedämmung sollen sie künftig weniger Wärmeenergie benötigen und zudem möglichst erneuerbar beheizt werden. Angesichts der gesteigerten Nachfrage nach Strom müssen Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs – zum Beispiel mit Fotovoltaik-Anlagen – selbst decken. Wer keinen eigenen Strom erzeugen kann oder will, bezahlt eine Ersatzabgabe.
 

Die Swisspearl AG plant eine massive Erweiterung ihrer bestehenden Solar-Grossanlage in Niederurnen. Auf den Hallendächern wird eine Fotovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 3100 kW installiert. Damit entsteht die grösste Fotovoltaikanlage im Kanton Glarus. Der Glarner Regierungsrat hat im Januar die energierechtliche Bewilligung für die Anlage erteilt. Aufgrund des Pilotcharakters dieser Grossanlage wird auf die Erhebung einer jährlichen Gebühr verzichtet.
 

Die Bündner Regierung hat im Januar den Entwurf zum Erlass eines Klimafondsgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Das Gesetz ist die Grundlage für die zweite Etappe des Bündner Aktionsplans ‹Green Deal› und soll Grundlagen für die finanzielle Unterstützung weitergehender Massnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung schaffen. Die Finanzierung soll über einen neu zu schaffenden Bündner Klimafonds sichergestellt werden. Aus dem Klimafonds sollen auch die in der ersten Etappe ab 2021 vorgenommenen Verstärkungen von Förderprogrammen für rasch wirksame Massnahmen weiter finanziert werden.

Die Vorlage setzt auf freiwillige Fördermassnahmen und führt keine Gebote oder Verbote ein, um das Netto-null-Ziel bei den Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Beispielsweise sollen wie bisher verstärkt Fördergelder in das von Bund und Kantonen getragene Gebäudeprogramm und die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs fliessen. Finanziell unterstützt werden können neu etwa innovative Klimaschutzprojekte oder zum Beispiel Fotovoltaikanlagen an Gebäuden, wenn die Anlagen grösser ausgelegt werden als für den Eigenverbrauch optimiert.
 

Die St. Galler Stimmberechtigten haben sich im letzten November mit 65% für die Aufstockung des bestehenden Förderprogramms um CHF 59 Mio. ausgesprochen. Der Kredit soll den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme und die Förderung erneuerbarer Energien unterstützen. Das Förderprogramm Energie wird von 2026–2030 weitergeführt und soll die energetische Modernisierung von Gebäudehüllen und Wärmenetzen gefördert. Ebenfalls werden Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbaren Energien sowie Effizienzmassnahmen finanziert.
 

Der Thurgauer Regierungsrat hat im November letzten Jahres die kantonale ‹Thurgauer Solarinitiative› für zustande gekommen erklärt. Neue und umfassend sanierte Gebäude sollen gemäss Initiative die geeigneten Flächen für die Produktion von Solarenergie nutzen. Dies kann sowohl Solarstrom als auch Solarwärme sein. Bestehende Nichtwohngebäude sollen die geeigneten Flächen bis spätestens 2040 nutzen. Davor gelten die gleichen Bestimmungen wie bei allen Gebäuden, dass geeignete Flächen bei einer Sanierung genutzt werden sollen. Geeignete Flächen auf oder an Infrastrukturanlagen sollen ebenfalls für die Solarstromgewinnung genutzt werden.
 

Damit der Umstieg auf einheimische erneuerbare Energien zügiger und einfacher erfolgen kann, wird der im Schaffhauser Baugesetz vorhandene Spielraum bei den energetischen Anforderungen an Gebäude genutzt. Der Regierungsrat hat dazu ein Verordnungspaket auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Vor allem die Solarstromproduktion und der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme sollen davon profitieren. Bei Wärmepumpen wird die bisherige Baubewilligungspflicht grösstenteils durch ein einfaches Meldeverfahren abgelöst. Neubauten müssen zukünftig mehr Eigenstrom erzeugen als bisher, neu sind es 30 W/m2 beheizte Fläche. Zudem wird der Anteil an erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung von heute 20% auf 40% erhöht.


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