Schreiner haben wieder zwei allgemeinverbindliche GAV
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An seiner Sitzung vom 16. Dezember hat der Bundesrat den arbeitsrechtlichen GAV Schreinergewerbe allgemeinverbindlich erklärt. Seit 1. Januar ist dieser GAV für alle Betriebe im gesamten Geltungsbereich anwendbar und verbindlich, unabhängig davon, ob sie Mitglied des VSSM sind oder nicht.
Die vom VSSM und den Sozialpartnern zur Umsetzung per 2023 empfohlenen Lohnanpassungen werden ebenfalls dem Bundesrat zur Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht. Spätestens mit dieser sind die Lohnerhöhungen von allen dem GAV unterstellten Betrieben der Schreinerbranche zwingend umzusetzen.
Nicole D'Orazio, SchreinerZeitung
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