Seilziehen um Bundes-Mehrausgaben für den Wald
Bild CFPF, Le Mont-sur-Lausanne
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite im Umweltbereich praktisch einstimmig angenommen. Damit soll der Bund auch in der Periode 2025–2028 verschiedene Massnahmen der Kantone zugunsten der Umwelt mit insgesamt CHF 2,207 Mia. unterstützen. Verwendet werden die Mittel in den Bereichen Hochwasserschutz, Abwasserreinigung, Wald, Natur und Landschaft, Schutz vor Naturgefahren, Revitalisierung von Gewässern, Lärmschutz, Wildtiere und Jagd sowie Restwassersanierung.
Dabei beantragt die Kommission jedoch mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, für den Verpflichtungskredit ‹Wald› CHF 451 Mio. zur Verfügung zu stellen, wie auch vom Bundesrat vorgeschlagen. Der Ständerat hat beschlossen, den Kredit um CHF 100 Mio. zu erhöhen, um zusätzliche Massnahmen zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel zu finanzieren (Lignum Journal online vom 22.5.2024). Damit stiege die Gesamtsumme auf CHF 2,307 Mia.
Einig geht die nationalrätliche Umweltkommission dagegen mit ihrer ständerätlichen Schwesterkommission in Bezug auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit die Branche Richtpreise für Schweizer Rohholz veröffentlichen kann. Mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission der entsprechenden Vorlage für eine Änderung des Waldgesetzes zugestimmt. Richtpreise bieten Anhaltspunkte für Preisverhandlungen der Marktteilnehmer und dienen zur Planung einer bedarfsgerechten Holzernte.
Links 23.081 Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025–2028 | PaIv 21.463 Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern