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Ständerätliche Kommission für Pragmatismus in der Klimapolitik

Bei der Differenzbereinigung zur Teilrevision des CO2-Gesetzes setzt sich die Umweltkommission der kleinen Kammer für eine mehrheitsfähige Vorlage ein. In der Periode 2025–2030 sollen nach ihrem Willen bewährte Instrumente mit gezielten Förderanreizen kombiniert werden. Auf neue oder höhere Abgaben möchte die ständerätliche Umweltkommission wie der Nationalrat verzichten.

Bild Parlamentsdienste

 

In einigen wesentlichen Punkten beantragt die Kommission ihrem Rat, vom Beschluss des Nationalrates abzuweichen. So hält die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen daran fest, keinen fixen Inlandanteil für die Emissionsreduktion vorzugeben. Aus Sicht der Kommission ist der vom Nationalrat geforderte 75%-Anteil nicht realistisch. Die Minderheit dagegen unterstützt diesen stärkeren Fokus auf Inlandmassnahmen.

Mit 3 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten gab die Kommission an ihrer Sitzung vom 11. und 12. Januar der parlamentarischen Initiative 22.451 keine Folge, die nach einem ‹neuen, schlanken und wirksamen› CO2-Gesetz ruft. Hauptanliegen der Initiative ist das Verursacherprinzip: Alle Treibhausgasemissionen auf Schweizer Staatsgebiet sollen unabhängig von ihrer Quelle mit einer Abgabe belegt werden. Die Einnahmen aus den Treibhausabgaben würden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet.

Aus Sicht der ständerätlichen Kommission ist das Konzept einer allgemeinen Klimaabgabe zwar ein attraktiver Ansatz, aber er stehe zeitlich und inhaltlich quer zur laufenden Revision des CO2-Gesetzes. Den skizzierten Systemwechsel lehnt die Kommission ab, zeigt sich aber offen, verschiedene Optionen in der zukünftigen Ausgestaltung der schweizerischen Klimapolitik zu prüfen.


Links 22.061 CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision | PaIv 22.451 Ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz