Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Ständerat: Hürden für kleinere Wohnbauprojekte senken

Die ständerätliche Umweltkommission unterstützte vor den Sommerferien den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzonen künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen. Von der Änderung ausgenommen sind Vorhaben an sensiblen Standorten und ausserhalb der Bauzonen.

Bild Parlamentsdienste

 

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beantragt, die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative ‹Kein 'David gegen Goliath' beim Verbandsbeschwerderecht› anzunehmen.

Das im Natur- und Heimatschutzgesetz verankerte Beschwerderecht für gesamtschweizerische Schutzorganisationen soll moderat eingeschränkt werden: Wohnbauten unter 400 m2 Geschossfläche sollen grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht fallen. Damit will die Kommission verhindern, dass Wohnbauprojekte von Privaten mittels Beschwerden ausgebremst oder gar verhindert werden.

Bestehen bleiben soll das Beschwerderecht der Organisationen ausserhalb der Bauzonen und an sensiblen Standorten. Bei den dafür massgeblichen Kriterien beantragt die Kommission, vom Nationalrat abzuweichen: Auswirkungen auf Ortsbilder von nationaler Bedeutung, nicht aber generell auf alle bedeutenden Ortsbilder, sollen als Kriterium gelten. Zudem brauche es keine spezielle Regelung in Bezug auf den Gewässerraum.


Link 19.409 PaIv Kein ‹David gegen Goliath› beim Verbandsbeschwerderecht