Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Thurgau: Botschaft zum Waldgesetz verabschiedet

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat im Februar die Botschaft zum teilrevidierten Waldgesetz zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Für Diskussionsstoff sorgt, dass mit der Gesetzesrevision auch eine Handhabe gegen zunehmende Ärgernisse wie illegale Abfallentsorgung im Wald geschaffen werden soll.

Die Waldgesetzgebung des Kantons Thurgau hat sich im Grundsatz bewährt. Gleichwohl ist sie in gewissen Teilen revisionsbedürftig. So sind in den vergangenen Jahren verschiedene Herausforderungen drängender geworden. Insbesondere illegale Abfallablagerungen, abgestellte Geräte und Maschinen, unbewilligte Bauten und Anlagen sowie ausufernde Freizeitaktivitäten beschäftigen den Forstdienst zunehmend. Dabei hat sich gezeigt, dass das Instrumentarium des geltenden Rechts nicht ausreicht, um den Missständen wirksam entgegenzutreten.

Für die Durchsetzung von Geboten und Verboten fehlen teilweise die nötigen gesetzlichen – und insbesondere strafrechtlichen – Grundlagen. Ein Hauptziel der Gesetzesrevision ist deshalb die Stärkung des Vollzugs. Der Katalog der Übertretungstatbestände soll erweitert werden. Überdies sollen künftig nebst den Polizeiorganen auch bestimmte Organe des Forstdienstes die Kompetenz erhalten, Ordnungsbussen zu erteilen. 

Ein weiterer Auslöser der Waldgesetz-Teilrevision im Thurgau ist das per 2017 revidierte Schweizer Waldgesetzes. Insbesondere die Vorgaben betreffend Klimawandel bedürfen einer Umsetzung. Dafür werden die Bewirtschaftungsgrundsätze ergänzt. Wer seinen Wald bewirtschaftet und dafür Beiträge erhalten will, soll künftig nebst dem allgemeinen Grundsatz des naturnahen Waldbaus explizit auch die Erfordernisse berücksichtigen müssen, die sich aus neuen klimatischen Bedingungen ergeben.


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