Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Übergangsdokument für die Planung von Fotovoltaik-Fassaden

Im Gegensatz zu Dachanlagen ist der Zubau von Fotovoltaik an der Fassade derzeit noch bescheiden. Ein Grund dafür sind fehlende Normen. Der Fachverband Swissolar schafft nun Abhilfe mit einem neuen Dokument, das die Planung und den Brandschutznachweis von hinterlüfteten Fassaden vereinfacht.

Sehr gut bis mittel geeignete Fassadenflächen in der Schweiz haben gemäss Swissolar ein Potential von rund 17 TWh Jahresproduktion, wovon 40–50% im Winterhalbjahr anfallen dürften. Solaraktive Fassaden könnten somit überschlagsweise bis zu 10% des Schweizer Strombedarfs decken, ohne unbebaute Flächen zu beanspruchen. Fassadenanlagen werden heute aber erst selten realisiert. 
Bild Swissolar/Céline Kuster

 

Auf Dächern ist klar, wie Fotovoltaikanlagen hinsichtlich Brandschutz sicher gebaut werden können. Hierzu gibt es von Swissolar ein Ende 2022 aktualisiertes Stand-der-Technik-Papier, das Bezug auf das ‹Brandschutzmerkblatt Solaranlagen› der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF nimmt. Für Fassadenanlagen gibt es diesen Stand der Technik noch nicht, da die Grundlagen für die Erstellung eines solchen Dokuments zuerst mit aufwendigen Brandversuchen geprüft und verifiziert werden müssen.

Mit dem neuen Übergangsdokument ‹Planung und Brandschutznachweis von hinterlüfteten PV-Fassaden› – es ist gültig bis 31.12.2024 – schafft Swissolar nun schweizweit eine Überbrückung für Bauherrschaften und Planungsbüros, bis die Grundlagen für ein verbindliches Stand-der-Technik-Papier erarbeitet sind. Ein solches wird von Swissolar gemeinsam mit Fotovoltaik- und Brandschutzexperten im Austausch mit der VKF erarbeitet. Die Publikation soll im Herbst 2024 erfolgen.

Das Übergangsdokument wurde von Swissolar in Zusammenarbeit mit der VKF, den Gebäudeversicherungen Bern und Zürich sowie mit Experten aus den Bereichen Fotovoltaik und Brandschutz erarbeitet. Es liefert eine Systemkategorisierung für Gebäude mittlerer Höhe (11–30 m) und Hochhäuser (30–100 m). Die Kategorisierung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Fotovoltaikfassaden heute ohne objektspezifischen Brandversuch gebaut werden können. Neu kommt in diesen Fällen ein argumentatives Nachweisverfahren zum Zug. Dabei werden Vorgaben zu Fotovoltaik-Modulen, Leitungsführungen, Brandschutzmassnahmen und zu weiteren Themen gemacht, die anhand bisheriger Brandversuche als Erfahrungswerte abgeleitet wurden. 


Links Swissolar-Übergangsdokument (PDF, 1.54 MB) | www.swissolar.ch | www.sonnenfassade.ch