Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Verdichtung und Lärmschutz nicht mehr gegeneinander ausspielen

Die Umweltkommission des Ständerates stellt bei der Interessenabwägung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen das raumplanerische Ziel in den Vordergrund. Sie will die Planungssicherheit erhöhen und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen. Die Kommission spricht sich dafür aus, klare lärmrechtliche Kriterien für Baubewilligungen zu schaffen.

Bild Parlamentsdienste

 

Die ständerätliche Umweltkommission hat am 26./27. Oktober die Änderung des Umweltschutzgesetzes beraten. Zum Thema Bauen in lärmbelasteten Gebieten hat die Kommission bereits Entscheide getroffen. Ziel ist, die Blockade infolge eines bundesgerichtlichen Entscheides von 2016 zu lösen, indem das Verhältnis von Innenverdichtung und Lärmschutz auf Gesetzesstufe geklärt wird.

Nach Ansicht der Kommission sollen Baubewilligungen in klar definierten Fällen erteilt werden können, auch wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Eine Möglichkeit besteht darin, den Grenzwert an jeweils einem Fenster in mindestens der Hälfte der lärmempfindlichen Räume einzuhalten. Alternativ kann sich diese Vorgabe auf einen lärmempfindlichen Raum pro Wohnung beschränken, wenn zusätzlich ein privat nutzbarer ruhiger Aussenraum geschaffen wird. Mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung sollen die Grenzwerte am offenen Fenster nicht eingehalten werden müssen.

In Bezug auf die Ausscheidung von Bauzonen und Änderungen von Nutzungsplänen unterstützt die Kommission den Bundesrat darin, Ausnahmen von der Einhaltung der Belastungsgrenzwerte zuzulassen, sofern gewisse Bedingungen wie etwa das Festlegen wohnqualitätsverbessender Massnahmen erfüllt sind.


Link 22.085 Umweltschutzgesetz. Änderung