Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Vernehmlassung zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben

Der Bundesrat hat vergangene Woche beschlossen, die Vernehmlassung zu einer Eventualversicherung von Gebäudeschäden bei Erdbeben zu eröffnen. Gebäudeeigentümer sollen vom Bund verpflichtet werden können, Schäden im Ereignisfall solidarisch zu finanzieren. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. März kommenden Jahres.

Der Schutz vor Erdbeben ist Sache der Kantone. Ein zusätzlicher Artikel in der Bundesverfassung soll dem Bund die Kompetenz geben, Vorschriften für die ganze Schweiz zum Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens zu erlassen. Vorschriften zur baulichen Vorsorge auf Stufe Bund haben primär zum Ziel, Menschen vor den Folgen eines Erdbebens zu schützen.

Zur Finanzierung von Gebäudeschäden soll der Bund die Kompetenz erhalten, im Fall eines Erdbebens mit Schadenfolgen von den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser Beitrag darf die Obergrenze von 0,7% der Gebäudeversicherungssumme nicht übersteigen. Mit dieser Obergrenze würden im Fall eines Erdbebens gegenwärtig rund CHF 22 Mia. für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen.

Dies entspricht der Schadensumme, die bei einem Erdbeben mit einer Wiederkehrperiode von 500 Jahren erwartet wird. Damit soll der Schutz vor Erdbebenrisiken in der Schweiz gestärkt werden. Heute sind rund 15% der Gebäude in der Schweiz gegen Schäden durch Erdbeben versichert. Im Gegensatz zu einer Versicherung fallen mit der vorgeschlagenen Finanzierungslösung keine Prämienzahlungen an. Ein Beitrag müsste nur dann entrichtet werden, wenn Schäden aufgrund eines Erdbebens entstanden sind.


Link Vernehmlassungsvorlage (PDF, 982 kB)