Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung eröffnet

Der Bundesrat schickt die Klimaschutz-Verordnung in die Vernehmlassung. Sie setzt das Klimagesetz um, das im Juni 2023 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde. Wichtige Elemente sind das Impulsprogramm für klimafreundliche Gebäude, die Förderung von innovativen, klimaschonenden Technologien und Prozessen sowie der Schutz vor den Folgen des Klimawandels. Die Vernehmlassung dauert bis 1. Mai.

Das Klimagesetz umfasst ein zeitlich befristetes Förderprogramm für die klimafreundliche Sanierung von Gebäuden. Während zehn Jahren sollen jährlich maximal CHF 200 Mio. zur Verfügung stehen für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche, erneuerbare Systeme.

Die Verordnung legt die Bedingungen für die Förderung fest. Diese fokussiert auf Bereiche, in denen die heutige kantonale Förderung zu wenig greift. So stehen Mehrfamilienhäuser im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne Heizsysteme. Damit wird ein Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Strom geleistet.


Förderung klimafreundlicher Technologien und Prozesse

Das Klimagesetz sieht vor, dass alle Unternehmen ihren Treibhausgasausstoss bis 2050 auf netto null vermindern. Dafür können sie freiwillig Fahrpläne erarbeiten, die aufzeigen, wie sie dieses Ziel erreichen wollen. Die Verordnung legt die Mindestanforderungen fest, welche die Fahrpläne von Unternehmen und Branchen erfüllen müssen. 

Unternehmen mit einem solchen Fahrplan können im Gegenzug finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie innovative, klimaschonende Technologien und Prozesse anwenden. Dafür stehen mit dem Klimagesetz jährlich CHF 200 Mio. zur Verfügung. Die Verordnung definiert die Bedingungen, unter welchen Finanzhilfen beantragt werden können.


Schutz vor den Folgen des Klimawandels

Das Klimagesetz verpflichtet Bund und Kantone, vorausschauend Massnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels zu ergreifen. Die Verordnung sieht eine Plattform ‹Anpassung an den Klimawandel› vor.

Dieses Gremium soll die Vernetzung von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wissenschaft, der Wirtschaft und zivilgesellschaftlicher Organisationen (z.B. Verbände oder Interessensgemeinschaften) bei der Anpassung an den Klimawandel stärken.

Die Plattform soll regelmässig die Risiken des Klimawandels für die Schweiz analysieren und Empfehlungen abgeben, wie die bestehende Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel weiterentwickelt werden kann.


Link Vernehmlassungsunterlagen (zum Zeitpunkt der Publikation dieses Beitrags noch nicht aufgeschaltet)