Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Vernehmlassung zur Raumplanungsverordnung im Gang

Die Zahl aller Gebäude ausserhalb der Bauzonen soll künftig um höchstens 1% gegenüber dem Stand im Herbst 2023 wachsen. Das schlägt der Bundesrat in der Verordnung zum revidierten Raumplanungsgesetz vor. Die Vernehmlassung dazu läuft bis am 9. Oktober.

Bild Corinne Cuendet, Clarens

 

Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) wurde am 29. September 2023 von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet. Ihr Ziel ist es, das Bauen ausserhalb der Bauzonen zu bremsen und auf einem bestimmten Niveau zu stabilisieren. Im Vernehmlassungsentwurf schlägt der Bundesrat vor, dass die Zahl der Gebäude und die Gesamtheit der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen nur noch auf 101% gegenüber dem Stand am 29. September 2023 wachsen dürfen.

Derzeit bestehen in der Schweiz rund 620000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Ein zusätzliches Wachstum um 1% entspricht mithin rund 6200 Gebäuden. Durchschnittlich 500 Gebäude werden jedes Jahr ausserhalb der Bauzonen erstellt. Somit entspricht das noch zulässige weitere Wachstum einer Bautätigkeit von etwas über zehn Jahren.

Eine Präzisierung schlägt der Bundesrat beim sogenannten Gebietsansatz vor. Dabei handelt es sich um Spezialzonen, die der Kanton festlegen kann, um beispielsweise traditionelle Kulturlandschaften weiterzuentwickeln. Dort sind Umnutzungen oder Neubauten ausserhalb der Bauzonen unter strengen Bedingungen möglich. Das Volumen und die beanspruchte Fläche neuer Bauten sind in diesem Fall vollständig zu kompensieren: Es müssen andere Gebäude oder Anlagen in dieser Zone abgerissen werden.


Link Vernehmlassungsunterlagen