Vorgaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft ab 2025 in Kraft
Bild Parlamentsdienste
Die eidgenössischen Räte haben die parlamentarische Initiative ‹Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken› am 15. März dieses Jahres verabschiedet. Die Revisionen des Umweltschutzgesetzes (USG), des Energiegesetzes (EnG) und des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schaffen einen übergeordneten gesetzlichen Rahmen für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz. Ziel ist, die Umweltbelastungen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, während sich für Unternehmen gleichzeitig zukunftsorientierte Geschäftsfelder mit neuen Möglichkeiten zur Wertschöpfung eröffnen.
Neu werden die wichtigen Grundsätze der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft gesetzlich verankert. Unter anderem geht das Recycling der Verbrennung grundsätzlich vor. Im Baubereich sollen Anreize für umweltschonende Bauweisen entstehen. Auch bei Produkten und Verpackungen erhält der Bundesrat die Möglichkeit, Anforderungen zu formulieren. Dabei sollen die Entwicklungen in der EU berücksichtigt werden, um Handelshemmnisse zu vermeiden. Insgesamt sollen Bund, Kantone und Unternehmen bei der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung enger zusammenarbeiten.
Schliesslich muss der Bund bei der Beschaffung und bei seinen Bauten eine Vorbildrolle einnehmen. Einerseits soll er in seiner Funktion als Bauherr bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb, der Erneuerung und dem Rückbau eigener Bauwerke vorbildlich handeln, indem er erhöhte Anforderungen an das ressourcenschonende Bauen und innovative Lösungen berücksichtigt (neuer Art. 35j Abs. 2 USG). Andererseits soll der Bund im Bereich öffentlicher Beschaffungen vermehrt auf Kreislaufwirtschaft achten. Deshalb wird die bisherige Kann-Bestimmung in Art. 30 Abs. 4 BöB zu einer Muss-Bestimmung.
Links PaIv 20.433 ‹Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken› | USG 2025