Damit die Verschiebung in Kraft treten kann, muss der von den Unterhändlern vereinbarte Text sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt und vor Ende des Jahres im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Das Parlament wird seine Abstimmung in der nächsten Plenarsitzung (16.–19. Dezember) ansetzen; die Zustimmung des Rates könnte in der gleichen Woche erfolgen.
Auf Ersuchen des Parlaments will sich die Kommission dafür einsetzen, dass sowohl das Informationssystem als auch der Vorschlag für die Risikoeinstufung so bald wie möglich, spätestens jedoch sechs Monate vor Inkrafttreten der Verordnung verfügbar sind.