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Vorläufige Einigung zur Verlängerung der EUDR-Umsetzungsfrist

Gestern Dienstagabend haben sich Verhandlungsdelegationen des Europäischen Parlaments und des Rates vorläufig darauf geeinigt, die Frist zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung EUDR zu erstrecken. Demnach sollen die EUDR-Regeln ab dem 30. Dezember 2025 statt bereits ab 30. Dezember 2024 gelten.

Damit die Verschiebung in Kraft treten kann, muss der von den Unterhändlern vereinbarte Text sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt und vor Ende des Jahres im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Das Parlament wird seine Abstimmung in der nächsten Plenarsitzung (16.–19. Dezember) ansetzen; die Zustimmung des Rates könnte in der gleichen Woche erfolgen.

Auf Ersuchen des Parlaments will sich die Kommission dafür einsetzen, dass sowohl das Informationssystem als auch der Vorschlag für die Risikoeinstufung so bald wie möglich, spätestens jedoch sechs Monate vor Inkrafttreten der Verordnung verfügbar sind.


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