Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Waldentwicklungsplan für den Kanton Luzern ab Januar in Kraft

Der Luzerner Regierungsrat hat den Waldentwicklungsplan für den Kanton erlassen. Er bildet die Synthese aus den bisherigen vier regionalen Plänen und legt für die Behörden fest, wie die Waldentwicklung und die Waldnutzung nachhaltig zu lenken ist. Der neue Waldentwicklungsplan gilt ab 1. Januar 2023.

Der Waldentwicklungsplan Kanton Luzern löst die vier bestehenden regionalen Pläne ab. Damit gelten für die verschiedenen Wald- und Vorrangfunktionen über das ganze Kantonsgebiet hinweg einheitliche Vorgaben. Die Ausscheidung der Vorrangflächen Schutzwald, Waldschutzperimeter und Naturvorrang wurde aktualisiert. Neu in den Plan aufgenommen wurden insbesondere die Themen Klimawandel und Vitalität des Waldes.

Für die Holznutzung werden keine Vorrangflächen ausgeschieden. Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen steht es den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern offen, das Holznutzungspotential ihres Waldes auszuschöpfen. Holz kann grundsätzlich über die ganze Waldfläche im Kanton Luzern nachhaltig genutzt werden, ausgenommen in den Naturwaldreservaten.

Die Ressource Holz soll nachhaltig genutzt, der Rohstoff gefördert und wo immer möglich eingesetzt werden. Die CO2-Speicherung im Wald soll optimiert werden; erklärtes Ziel ist aber auch eine Vergrösserung des CO2-Speichers in Holzprodukten sowie der Substitutionswirkung von Holz beim Ersatz von CO2-intensiven Baumaterialien und Energieträgern.


Link Waldentwicklungsplan Kanton Luzern (PDF, 3.57 MB)