Wallis will alpinen Solaranlagen rasch den Weg ebnen
Vorzeigeanlage für die Gewinnung von Solarstrom im Berggebiet: Axpo-Solaranlage an der Staumauer des Muttsees im Kanton Glarus.
Bild Axpo
Um die Energieeffizienz grosser alpiner Fotovoltaik-Anlagen im Winter sowie ihre strukturelle Widerstandsfähigkeit gegenüber den Wetterbedingungen in den Bergen beurteilen zu können, will der Walliser Staatsrat möglichst schnell Testanlagen errichten, deren landschaftliche Auswirkungen begrenzt und reversibel sind. Er hat daher beschlossen, die Testanlagen von der Baubewilligungspflicht zu befreien, ohne das Inkrafttreten der entsprechenden Bundesbestimmungen abzuwarten.
Die Testgebäude und -anlagen dürfen grundsätzlich nicht an das Stromnetz angeschlossen werden. Die Gebäude und Anlagen dürfen zudem nicht auf Fruchtfolgeflächen, in Mooren und Moorlandschaften, Biotopen von nationaler Bedeutung oder in Wasser- und Zugvogelreservaten errichtet werden. Sie dürfen ebenfalls nicht in einer Zone mit hoher Gefährdung errichtet werden. Am Ende der Testphase muss der Standort in den Ausgangszustand zurückversetzt werden.
Entwurf des Dekrets über das Bewilligungsverfahren
Der Walliser Staatsrat hat überdies beschlossen, dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf zum Bewilligungsverfahren für alpine Fotovoltaik-Grossanlagen zu unterbreiten. Er stützt sich dabei auf den neuen Artikel 71a des eidgenössischen Energiegesetzes. Konkret sieht der Dekretsentwurf vor, den Staatsrat anstelle der kantonalen Baukommission als Bewilligungserstinstanz einzusetzen und damit den direkten Beschwerdeweg ans Kantonsgericht freizumachen.
Um ein rasches Bewilligungsverfahren zu ermöglichen, ist die Rede von der Einführung eines konzentrierten kantonalen Verfahrens, bei dem der Staatsrat nach Befragung der verschiedenen Fachstellen in einem einzigen Beschluss sowohl über den Bau der Anlage als auch über die nötigen Sonderbewilligungen entscheiden würde. Ausserdem stuft der Staatsrat die alpinen Fotovoltaik-Grossanlagen fortan als Regierungsangelegenheit ein und unterstellt diese als solche dem Vorsteher des Departements für Finanzen und Energie.
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