Was die Kantone in Sachen Energie und Klima derzeit bewegt
Die globale Erwärmung trifft den Alpenraum besonders hart. Das spürt auch der Bergkanton Wallis. Mit einem neuen kantonalen Klimagesetz hätte der Kanton sich proaktives Handeln auf die Fahnen geschrieben, indem er sich bemüht hätte, bereits bis 2040 klimaneutral zu werden. Vorgesehen war auch ein Klimafonds, etwa zugunsten des Schutzwaldes. Der Grosse Rat hat das Gesetz im Dezember letzten Jahres mit überdeutlicher Mehrheit angenommen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sahen es allerdings anders: Gegen das Gesetz wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. 109 von 122 Gemeinden sagten am Sonntag nein. Damit sprachen sich rund 56% der Walliserinnen und Walliser gegen das Klimagesetz aus – in beiden Sprachregionen.
Würden im Kanton Zürich auf allen geeigneten Dächern Solaranlagen installiert, könnten damit gemäss Rechnung der Baudirektion jährlich rund 6 TWh Strom produziert werden. Das entspricht knapp zwei Dritteln des kantonalen Stromverbrauchs. Darum sieht der Zürcher Regierungsrat eine Vorgabe zur Ausrüstung von Dächern mit Solaranlagen vor, die grösser sind als 300 m2. Die Pflicht soll für Neubauten wie für bestehende Gebäude gelten. Eine entsprechende Gesetzesrevision steht bis Ende November in Vernehmlassung.
Um die Stromversorgung im Winter zu sichern, braucht es auch Lösungen für die saisonale Energiespeicherung. Verschiedene Speichertechnologien sind bereits vorhanden, aber meist noch nicht marktreif. Ein Förderfonds soll dazu beitragen, dass sich diese Technologien in Richtung Marktreife entwickeln können. Der Förderfonds soll durch eine Abgabe von höchstens 0,5 Rappen pro Kilowattstunde bezogenen Stroms geäufnet werden. Der Stromtarif würde sich für die Endverbraucher um rund 2% erhöhen.
Im Aargau treten revidiertes Energiegesetz und Energieverordnung am 1. April 2025 in Kraft. Die massgeblichsten Änderungen ergeben sich beim Heizungsersatz und beim Ersatz von Elektro-Wassererwärmern. Weiterhin ist der Ersatz einer fossilen Heizung durch eine gleichartige Heizung möglich, wenn mit einem vereinfachten Kostennachweis belegt wird, dass die fossile Heizung günstiger ist als eine Alternative mit erneuerbaren Energien. Bei Minergie-Gebäuden und solchen, welche die Gesamtenergieeffizienzklasse D gemäss GEAK erreichen, kann eine fossile Heizung eingebaut werden. Bei allen anderen Gebäuden muss ein Anteil von 10% erneuerbare Energie eingesetzt werden. Beim Neueinbau oder Ersatz eines Elektro-Wassererwärmers in Wohnbauten soll zukünftig ebenfalls erneuerbare Energie zum Zug kommen.
In Obwalden benötigen Solaranlagen an Fassaden in Arbeitszonen seit dem 1. Juli keine Baubewilligung mehr. Es genügt eine Meldung an die Gemeinde mit dem dafür vorgesehenen Formular. Für Neubauten oder Ersatzneubauten gilt im Kanton Obwalden seit 2018 ein Obligatorium zur Erstellung einer Solaranlage. Neu schafft der Kanton finanzielle Anreize bei der Realisierung freiwillig erstellter Solaranlagen, die im Baubewilligungsverfahren zu beurteilen sind, indem er einen Solarrabatt von CHF 300.– auf die kantonale Bewilligungsgebühr gewährt. Die Meldungen von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen, samt der Beurteilung der Gestaltungsvorschriften, werden neu kostenlos bearbeitet.
Mit einer neuen kantonalen Energie- und Klimastrategie will der Zuger Regierungsrat den Energiebedarf im Kanton reduzieren und möglichst mit erneuerbaren Energien decken. Gleichzeitig will er damit die Versorgungssicherheit stärken. Die Treibhausgasemissionen sollen, kongruent mit den Zielen des Bundes, bis im Jahr 2050 auf netto null sinken. Mehr Zuger Solarstrom würde helfen, die Energieziele umzusetzen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Energiespeicherung, beispielsweise in Form von Wasserstoff. Weiter sollen sich die Gebäude im Kanton Zug zunehmend als Energiedrehscheiben etablieren, indem sie nicht nur Energie verbrauchen, sondern auch produzieren.
Im November 2022 haben die Basler Stimmberechtigten mit deutlicher Mehrheit das Netto-null-Ziel 2037 für den Kanton Basel-Stadt beschlossen. Im September 2023 verabschiedete der Regierungsrat die Klimaschutzstrategie ‹Netto-Null 2037›, welche den strategischen Rahmen absteckt und den Absenkpfad für die direkten Treibhausgasemissionen des Kantons festlegt. Der Klima-Aktionsplan ‹Netto-Null 2037› macht die Sache nun konkret. Zu den darin enthaltenen Massnahmen zählen unter anderem eine weitere Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs und Anreize für autofreie Haushalte. Die im Sommer in die öffentliche Vernehmlassung gegebene Solaroffensive zielt ausserdem darauf ab, die Produktion erneuerbarer Energie an Gebäuden zu steigern. Für Hochbauprojekte sollen verbindliche gesetzliche Grenzwerte für Treibhausgasemissionen eingeführt und die Einhaltung an eine kantonale CO2-Lenkungsabgabe gekoppelt werden. In der Stadtentwicklung soll zudem das Weiterbauen im Bestand erleichtert und somit klimafreundlicher werden.
Der Kanton Bern peilt mit seiner Energiestrategie eine 4000-Watt-Gesellschaft an. Die Berner Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission hat die Berichterstattung zu ihrer Umsetzung diskutiert und hält fest, dass die Strategie ihres Erachtens nur bedingt auf Kurs ist. In den Bereichen Mobilität, Stromerzeugung und Raumentwicklung habe der Kanton Bern die Zwischenziele 2023 erreicht. In den Bereichen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und in der effizienten Energienutzung seien hingegen weiterhin Anstrengungen nötig, um den Zielen der Energiestrategie näherzukommen.
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