Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Was geschieht, wenn der Eigenmietwert fällt?

Das Parlament will den Eigenmietwert abschaffen. Volk und Stände haben an der Urne das letzte Wort. Raiffeisen hat nachgerechnet: Sollte die Vorlage angenommen werden, würden Wohneigentümer derzeit zum Teil erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Langfristig verlieren würde aber das Baugewerbe.

Den Eigenmietwert abschaffen – ein Kinderspiel?
Bild Carol Fuchs, Brienz – Trauffer Holzspielwaren, Hofstetten

 

Bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts würde Wohneigentum im aktuellen Marktumfeld insgesamt finanziell spürbar attraktiver und folglich auch an Wert gewinnen. Eigenheime in sanierungsbedürftigem Zustand dürften allerdings aufgrund der durch die Reform wegfallenden latenten Steuerabzüge an Wert einbüssen.

‹Zu den potentiellen Verlierern der Reform zählt auch das Baugewerbe. Dieses dürfte zwar in der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Reform kurzfristig von vielen Last-Minute-Aufträgen profitieren, doch langfristig werden wegen des Wegfalls eines Grossteils der steuerlichen Unterhaltsabzüge weniger Mittel in die Sanierung von Wohngebäuden fliessen›, zeigt sich Fredy Hasenmaile, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz, überzeugt.

Leiden würde aber auch das Gemeinwesen. Bleibt das vorherrschende Zinsumfeld bestehen, hätte im Zuge der Reform auch der Fiskus auf Jahre hinaus mit Mindereinnahmen in Milliardenhöhe zu rechnen. ‹Erst ab einem Zinsniveau von knapp 3% beginnen sich gemäss unseren Berechnungen die Steuerentlastungen und Steuerbelastungen in etwa die Waage zu halten›, so Hasenmaile.


Link Raiffeisen-Studie Immobilien Schweiz, 1. Quartal 2025 (PDF, 1.32 MB)