Wenig neue Gemeinden mit Zweitwohnungsüberhang

Impression aus Guarda im Unterengadin. Die Gemeinde hat sich 2015 mit Ardez, Ftan, Scuol, Sent und Tarasp zur neuen Gemeinde Scuol zusammengeschlossen. 60,6% beträgt hier der ausgewiesene Zweitwohnungsanteil.
Bild Michael Meuter, Zürich
337 Gemeinden, vor allem in den Alpen, haben einen Zweitwohnungsanteil von über 20%. Auf deren Gemeindegebiet dürfen keine Zweitwohnungen mehr entstehen. Dies ergibt sich aus der Auswertung der Wohnungsinventare der Gemeinden durch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE, die Ende März publiziert wurde. Es sind nur geringfügig mehr Gemeinden als bei der letzten Berechnung im November 2024 (334).
Sieben neue Gemeinden unterliegen nun dem Zweitwohnungsgesetz. Dort dürfen neue Zweitwohnungen nur noch in Ausnahmefällen gebaut werden, beispielsweise, wenn sie bewirtschaftet werden. Es sind dies Reichenbach im Kandertal BE, Basse-Allaine JU, Heiligenschwendi BE, Langenbruck BL, Mauraz (VD), Rebévelier BE und Scharans GR. Die neuen Zweitwohnungsgemeinden befinden sich im Prüfverfahren. Sie erhalten Gelegenheit, die Daten für ihr Inventar zu aktualisieren.
Neu unter den Wert von 20% fallen die vier Gemeinden Monteceneri TI, Göschenen UR, Seehof BE und Tschiertschen-Praden GR. Auch diese Gemeinden befinden sich im Prüfverfahren, mit Ausnahme von Tschiertschen-Praden, das mit Chur fusioniert hat.
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