‹Wirksame Massnahmen zur Beschleunigung der Energiewende›
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Für Solar- und Windenergieanlagen im nationalen Interesse sollen die Kantone nach dem Willen der UREK-S ein besonderes Bewilligungsverfahren einführen. Dieses neue Verfahren soll verschiedene Etappen des Bewilligungsprozesses zusammenfassen, die bis anhin einzeln bis vors Bundesgericht anfechtbar waren. Zudem soll auch kein besonderer Richtplaneintrag mehr nötig sein, wenn eine Anlage in einem geeigneten Gebiet geplant ist.
Hingegen beantragt die Kommission, dass keine Anlagen ohne Zustimmung der Standortgemeinden bewilligt werden sollen – es sei denn, ein Kanton beschliesse eine andere Verteilung der Zuständigkeiten. Bei Wasserkraftanlagen möchte die Kommission einstimmig am bewährten zweistufigen Verfahren mit Konzession und Baubewilligung festhalten. Jedoch soll für Wasserkraftanlagen künftig keine Nutzungsplanung mehr nötig sein.
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