Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Wohnbaugenossenschaften sollen durchsanieren können

Der Bund schafft mit einem Sonderprogramm Anreize, damit gemeinnützige Wohnbauträger ihre Siedlungen umfassend energetisch erneuern. Es wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert.

Sanierung Mehrfamilienhäuser Rue de la Borde, Lausanne, 2014
Bild Corinne Cuendet, Clarens

 

Aus dem Fonds de roulement gewährt der Bund während der ersten zehn Jahre für diesen Zweck zinsfreie Darlehen. Die Gebäudehülle muss dafür entweder neu den Minergiestandard erfüllen oder auf die Stufe B des Gebäudeenergieausweises der Kantone verbessert werden.

Seit dem Start des Sonderprogramms im Januar 2021 haben 20 gemeinnützige Bauträger mehr als 700 Wohnungen in vorbildlicher Weise energetisch saniert. Dafür wurden Darlehen im Umfang von CHF 35 Mio. gewährt.

Der Bund geht davon aus, dass die gestiegenen Energiepreise und Hypothekarzinsen noch deutlich mehr Bauträger dazu bewegen werden, ihre Wohnobjekte zu sanieren. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 25 Jahre; pro Wohnung werden CHF 50000.– ausgerichtet. Die Mieterinnen und Mieter sollen während der Bauarbeiten ihre Wohnungen nicht verlassen müssen.


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