Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Zürcher Holz-Hochhausprojekt vor Abstimmungshürde

Die Grossbank UBS will in Zürich-Altstetten ein über hundert Meter hohes Holz-Bürohochhaus nach einem Entwurf von Kengo Kuma und Itten + Brechbühl realisieren. Bevor es damit losgehen kann, gilt es jedoch dieses Wochenende eine erste Hürde an der Urne zu nehmen: Die Stadtzürcher Stimmberechtigten müssen sich aufgrund eines Referendums zum privaten Gestaltungsplan äussern.

Richtprojekt | Visualisierung Itten Brechbühl AG/Kengo Kuma & Associates
 

Nördlich des Bahnhofs Zürich-Altstetten befindet sich das Dienstleistungszentrum Verarbeitungszentrum Altstetten der UBS AG (kurz VZA) mit rund 2800 Mitarbeitenden. Das Zentrum besteht aus den zwei Grundstücken VZA1 und VZA2. Das Gebäude auf dem Areal VZA1 ist sanierungsbedürftig und soll ersetzt werden.

Die UBS hat dazu unter Begleitung der Stadt nach Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und eines Masterplans ein Studienauftragsverfahren durchgeführt. Das daraus hervorgegangene Projekt sieht ein Hochhaus in nachhaltiger Holz-Beton-Konstruktion mit einer Höhe von rund 110 m vor.


Projekt sprengt Rahmen der BZO

Die Realisierung des Projekts ist nicht im Rahmen der Grundordnung der Bau- und Zonenordnung möglich, da es die heute geltende Ausnützung und die maximal zulässige Höhe für Hochhäuser von 80 m überschreitet. Darum hat die UBS in Begleitung der Stadt den privaten Gestaltungsplan ‹Areal VZA1› erarbeitet. Sie leistet dafür einen Mehrwertausgleich.

Im Gestaltungsplan werden die verbindlichen baurechtlichen Vorgaben für die Entwicklung des Areals geregelt. Neben der hauptsächlichen Nutzung durch Büros zählen dazu beispielsweise Vorschriften zu Angeboten für die Bevölkerung im Erdgeschoss, Begrünung, öffentlich nutzbaren Freiräumen und einem frei begehbaren Weg über das Areal.


Junge Grüne sähen lieber Wohnungen

Nachdem der Gemeinderat den Gestaltungsplan deutlich, nämlich mit 87 zu 24 Stimmen, angenommen hatte, ergriff ein Komitee der Jungen Grünen das Referendum dagegen. Nach den Vorstellungen des Referendumskomitees soll der Stadtrat bei Neuverhandlungen mit der UBS Bauland und gemeinnützige Wohnungen anstelle der als Entgegenkommen an die Allgemeinheit angedachten Rooftop-Bar fordern.

Nun entscheiden die Stimmberechtigten am 24. November über den Gestaltungsplan. Bei einer Annahme muss dieser anschliessend von der kantonalen Baudirektion genehmigt werden. Danach wird der Gestaltungsplan vom Stadtrat in Kraft gesetzt.


Link Abstimmungsunterlagen Stadt Zürich vom 24. November 2024 (PDF, 647 KB)