Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Zürcher Stadtrat will Aufstockungsinitiative abschiessen

Der Zürcher Stadtrat will eine im Juli letzten Jahres eingereichte Volksinitiative zur flächendeckenden Aufstockung für ungültig erklären: Sie sei nicht mit übergeordnetem Recht auf Ebene Bund, Kanton sowie der Stadt Zürich vereinbar. Die Initianten halten die Rechtsbedenken für vorgeschoben.

Holz eignet sich ausgezeichnet für das Weiterbauen im Bestand – besonders für Aufstockungen. Denn dieses Baumaterial ist so leicht, dass die bestehende Bausubstanz in der Regel nicht verstärkt werden muss. Im Bild: Hier entstanden 2020 im Zürcher Seefeld via Holz-Aufstockung in nur einem Monat gleich vier neue Wohnungen auf einem Mehrfamilienhaus aus den 1930er Jahren, das rundum saniert wurde (Bauherrschaft: INVOR Vorsorgeeinrichtung Industrie; Architektur: Wanner + Fankhauser AG; Holzbau-Engineering und Holzbau: Renggli AG).
Bild Dideco AG

 

Wenn eine Stadt in der Deutschschweiz weiss, was eine tiefe Wohnungs-Leerstandsziffer ist, dann ist es die Limmatmetropole: 2024 erreichte sie magere 0,07%. Zur Einordnung: schweizweit lag die Leerstandsquote im letzten Jahr bei 1,08%. Doch selbst dies ist für eine ausgeglichene Balance zwischen Angebot und Nachfrage zu wenig; dafür bräuchte es gemäss Forschungen von Wüest Partner eine Quote von etwa 1,27%.

Die Initiative ‹Mehr Wohnraum durch Aufstockung – quartierverträglich und nachhaltig› will die Misere in der Limmatstadt nachhaltig lindern: Sie verlangt eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung, um in allen Wohnzonen in der Regelbauweise die maximal zulässige Gebäudehöhe auf bestehenden Gebäuden um 3 m zu erhöhen. Dies soll flächendeckend Aufstockungen im Bestand ermöglichen, ungeachtet der bestehenden Ausnützung.


Bürgerliches Komitee als Urheber

Vorstösse zur Wohnraumpolitik kommen in Zürich traditionell von linker Seite. Hinter der Volksinitiative steht jedoch ein überparteiliches bürgerliches Komitee aus FDP, GLP, SVP und Mitte. Es rief ziemlich genau vor einem Jahr zur Unterschriftensammlung auf, nachdem die FDP im Sommer 2023 im Zürcher Gemeinderat ganz knapp mit demselben Begehren gescheitert war (Lignum Journal online vom 17.1.2024).

Auch wenn man von einer Einzelmassnahme keine Wunder erwarten darf, wie der Zürcher FDP-Gemeinderat Hans Dellenbach bei der Lancierung des Volksbegehrens einräumte, so sind Aufstockungen doch ein wichtiges Mittel, um schnell dringend benötigten zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Bis zum 10. Juli 2024 lief die Sammelfrist für die benötigten 3000 Stimmen. Bereits am 3. Juli hatte das Komitee 4000 Unterschriften beisammen und reichte das Begehren auf der Stadtkanzlei ein – den Zürcherinnen und Zürchern musste man auf der Strasse offenbar nicht allzu lange erklären, worum es geht.


Stadtrat stellt sich quer

Doch am 27. November letzten Jahres kam die kalte Dusche des Stadtrats: Das Anliegen sei in doppelter Hinsicht nicht umsetzbar. Erstens widerspreche die pauschale Ermöglichung eines zusätzlichen Geschosses den räumlichen, quantitativen und qualitativen Vorgaben des regionalen Richtplans wie auch des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen. Die bei einer Annahme der Initiative angestossene BZO-Revision wäre somit mit den übergeordneten Richtplänen unvereinbar, an die sie sich gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz halten muss.

Zudem verlangten die Planungsziele und -grundsätze des Bundesgesetzes über die Raumplanung eine räumlich differenzierte Entwicklung. Und zweitens, so der Stadtrat, sei auch die Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen Gebäuden, ein zentrales Element der Initiative, rechtlich unzulässig. Das Planungs- und Baugesetz lasse keine solche Unterscheidung auf kommunaler Ebene zu.


‹Argumente nicht nachvollziehbar›

Die FPD der Stadt Zürich zeigte sich gleichentags perplex: Die der Initiative zugrundeliegende Motion von 2022 habe bereits die gleiche Forderung formuliert. Der Stadtrat habe in seiner damaligen Antwort zur Motion in keiner Form rechtliche Bedenken zur Umsetzung geäussert.

Die Initianten ziehen daraus ihre Schlüsse: ‹Es ist offensichtlich, dass dem Stadtrat die politischen Argumente gegen die Initiative fehlen, und er nun mit rechtlichen Mitteln versucht, das wichtige Anliegen nach mehr Wohnraum durch Aufstockung zu verhindern›, so die Stadtzürcher FDP in einer Mitteilung.

Der stadträtliche Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Aufstockungsinitiative liegt nach der Sitzung des Gemeinderates vom 4. Dezember jetzt bei der Stadtentwicklungs-Sachkommission des Hochbaudepartements. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.


Link Zürcher Aufstockungsinitiative