Zürich ebnet an der Urne einem Holz-Hochhaus den Weg
Richtprojekt | Visualisierung Itten Brechbühl AG/Kengo Kuma & Associates
Die Realisierung des Projekts ist nicht im Rahmen der Bau- und Zonenordnung möglich, da es die heute geltende Ausnützung und die maximal zulässige Höhe für Hochhäuser von 80 m überschreitet. Darum hat die UBS in Begleitung der Stadt den privaten Gestaltungsplan erarbeitet.
Darin werden die verbindlichen baurechtlichen Vorgaben für die Entwicklung des Areals geregelt. Neben der hauptsächlichen Nutzung durch Büros zählen dazu beispielsweise Vorschriften zu Angeboten für die Bevölkerung im Erdgeschoss, Begrünung, öffentlich nutzbaren Freiräumen und einem frei begehbaren Weg über das Areal.
Ein Komitee der Jungen Grünen hatte gegen den Gestaltungsplan das Referendum ergriffen. Nach dessen Vorstellungen hätte der Stadtrat mit der UBS neu verhandeln sollen, um Bauland und gemeinnützige Wohnungen für die Allgemeinheit zu fordern.
Link Abstimmungsunterlagen Stadt Zürich vom 24. November 2024 (PDF, 647 KB)