Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Holzschutz

 

 

 

Holz ist von Natur aus dauerhaft. Wird es trocken verbaut und am Bau trocken gehalten, hält es über Generationen. In Bereichen mit erhöhter Feuchtigkeit kann das Holz konstruktiv oder mit Hilfe unterschiedlicher Behandlungsmethoden geschützt werden.

Eine Gesamtdarstellung zum Holzschutz im Bauwesen findet sich in Lignatec 35/2023.

 

Normative Einordnung der Anforderungen des Holzschutzes


Unter den in der Schweiz übernommenen europäischen Normen (SN-EN-Normen) sind auch Normen zur Klassierung der Anforderungen über die ‹Gebrauchsklassen› (SN EN 335) und Normen zur Klassierung der Leistungen über die ‹Dauerhaftigkeitsklassen› (SN EN 350) zu finden. Sie bilden die Verständigungsgrundlage in der Entwicklung von Holzschutzkonzepten, in denen Anforderungen und Leistungen projektbezogen aufeinander abgestimmt werden.

 

Gebrauchsklassen nach SN EN 335


Die Norm SN EN 335 gilt für Vollholz und Holzprodukte und legt fünf Gebrauchsklassen fest, welche die verschiedenen Nutzungssituationen repräsentieren, denen Holz und Holzprodukte ausgesetzt sein können. Die Unterschiede zwischen den Gebrauchsklassen beruhen auf Unterschieden in den Umweltbeanspruchungen, die das Holz oder die Holzprodukte für eine biologische Zerstörung anfällig machen können.

Die nachstehende Abbildung zeigt das Entscheidungsdiagramm zur Zuordnung eines Bauteils in die entsprechende Gebrauchsklasse (GK). Die gezeigten Beispiele sind GK 1: Innenbereich, GK 2: Unterdach, GK 3.1: Fassade, GK 3.2: Holzterrasse, GK 4: Erdkontakt, GK 5: Buhnen.

 

 

Die folgende Abbildung zeigt die schematische Darstellung eines Gebäudes mit Bauteilen mit Zuordnung der Gebrauchsklassen.

 

 

Holzschutzkonzept


Feuchtigkeit hat einen bedeutenden Einfluss auf die Beanspruchungen der Bauteile in Bezug auf Dauerhaftigkeit und Dimensionsstabilität. Daher werden im Holzschutz architektonische und konstruktive Vorkehrungen zum Schutz vor Feuchtigkeit als primäre Massnahmen vorgezogen. Sie verringern die Beanspruchung des Holzes am Bauwerk oft soweit, dass sich weitere Holzschutzmassnahmen erübrigen.

 

 

Primäre Massnahmen: baulicher Holzschutz


Guter Holzschutz beginnt mit der baulichen Konzeption, Planung und Ausführung des Gebäudes. Dank vielfältigen Holzprodukten und geeigneten Konstruktionslösungen kann heute in den meisten Fällen auf den chemischen Holzschutz verzichtet werden.

Für Holz im Aussenbereich gelten primär die Regeln des baulichen Holzschutzes, welcher architektonische und konstruktive Massnahmen enthält. Ziel ist es, mit diesen Massnahmen dauerhaft eine geringe Holzfeuchtigkeit unter 20% sicherzustellen. Damit ist die Lebensgrundlage für die meisten holzzersetzenden Organismen erst gar nicht gegeben.

Prinzipien sind:

- Schutz vor Niederschlagswasser
- Abführung von Niederschlagswasser
- Abführung von Restfeuchtigkeit durch die Luft (Konvektion): Alle exponierten Holzteile der Gebäudehülle sind möglichst luftumspült oder hinterlüftet zu montieren.
- Abführung von Restfeuchtigkeit durch Materialien (Diffusion): Der Wasserdampfdruck geht immer von der Warmseite zur Kaltseite. Anstriche und Fugendichtungen sollen daher auf der kalten Seite immer diffusionsoffener sein als auf der warmen Seite. Die kalte Seite soll zur Abführung der Feuchtigkeit luftumspült sein.

 

Konstruktive Massnahmen im Detail


- Alle Holzteile sollen möglichst luftumspült oder hinterlüftet sein.
- Oberflächen abschrägen, damit Wasser von der Oberfläche abfliessen und an der Unterkante abtropfen kann.
- Keine kapillaren Kontaktflächen und Stossfugen.
- Grosse Holzquerschnitte über 27 mm trocknen langsamer aus und sollten mit zunehmender Dicke nicht direkt bewittert werden. Sie können mit hinterlüfteten und auswechselbaren Abdeckungen aus Holz unter 27 mm geschützt werden.
- Für den Aufbau der Gebäudehülle müssen die bauphysikalischen Grundsätze in Bezug auf Tauwasserbildung, Luftdichtigkeit und eindringendes Wasser berücksichtigt werden.
- Im Spritzwasserbereich sollte ein Bodenabstand von ca. 300 mm eingehalten werden.
- Im Anwendungsbereich von über 18% Holzfeuchtigkeit (ab Gebrauchsklasse 2) ist eine Holzart mit einer natürlichen Dauerhaftigkeit zu wählen, welche den Anforderungen des Anwendungsbereichs entspricht. Bei Holzwerkstoffen liegt diese Schwelle bei 12% Holzfeuchtigkeit, da hier die Wahl des Klebstoffes mitberücksichtigt werden muss.

Lignum Compact: Fassaden Konstruktion

 

Sekundäre Massnahmen: Wahl der geeigneten Holzart


Zur Wahl der geeigneten Holzart kann die Webseite www.lignumdata.ch beigezogen werden, wo eine Vielzahl von Holzarten nach den jeweiligen Dauerhaftigkeitsklassen (SN EN 350) filterbar ist.

 

Dauerhaftigkeitsklassen nach SN EN 350


Unter der ‹natürlichen Dauerhaftigkeit› wird die dem Holz eigene Widerstandsfähigkeit gegen einen Angriff durch holzzersetzende Organismen verstanden. Generell ist das Kernholz von Holz deutlich dauerhafter als das Splintholz. Kernholz ist oft dunkler als Splintholz (z.B. bei Eiche, Robinie, Föhre), aber nicht immer deutlich vom Splintholz unterscheidbar (z.B. bei Buche, Esche, Ahorn, Fichte). Einige Holzarten erweisen sich aufgrund der eingelagerten Inhaltsstoffe im Kernholz (z.B. Harze, Gerbstoffe, Mineralien und andere Substanzen) als deutlich dauerhafter als andere Holzarten. Die untenstehende Tabelle zeigt die Dauerhaftigkeitsklassen (DC) von Holz und Holzprodukten gegenüber dem Befall durch holzzerstörende Pilze nach SN EN 350:2016.

 

Dauerhaftigkeitsklasse (Pilze) Beschreibung
DC 1 sehr dauerhaft
DC 2 dauerhaft
DC 3 mässig dauerhaft
DC 4 wenig dauerhaft
DC 5 nicht dauerhaft

 

Tertiäre Massnahmen: physikalischer und chemischer Holzschutz


Kann die erforderliche Dauerhaftigkeit mit primären Massnahmen (architektonische Gestaltung und konstruktiver Holzschutz) und sekundären Massnahmen (Dauerhaftigkeit der Holzart) sowie physikalischen Massnahmen nicht erzielt werden, so können diese über die tertiären Massnahmen des physikalischen (Holzmodifikation, Beschichtungen) oder chemischen Holzschutzes (Druckimprägnierung mit Bioziden) getroffen werden.

 

Physikalischer Holzschutz


Der physikalische Holzschutz kann die Holzschutzmassnahmen zur Erfüllung der Anforderungen im Holzschutz unterstützen. Er besteht aus Behandlungen der Holzoberfläche mit Beschichtungen, biozidfreien Imprägnierungen und Hydrophobierungen sowie Modifizierungen des Holzes. Chemisch (CMT) oder thermisch modifiziertes Holz (TMT) wird heute in hochwertigen Anwendungen in den Gebrauchsklassen 3.2 und 4 breit angewendet.

 

Oberflächenbehandlungen


Oberflächenbehandlungen werden oft aus ästhetischen Gründen gewünscht. Alleine können sie aber den Holzschutz nicht gewährleisten. Sie können als Verwitterungslasur den Verwitterungsprozess der Oberfläche vorwegnehmen. Dick aufgetragene Schlammfarben schützen das Holz vor UV-Strahlen und halten es atmungsaktiv. Fillmbildende Beschichtungen schützen insbesondere Bauteile mit erhöhten Anforderungen an die Masshaltigkeit wie zum Beispiel Fenster vor Sonnenstrahlung, Temperaturschwankungen, Regen und Luftfeuchtigkeit.

Oberflächenbehandlungen auf Fassadenschalungen sollten nur von erfahrenen Unternehmen wie z.B. Hobelwerken gemäss den Angaben des Farbherstellers werkseitig auftragen werden. Insbesondere filmbildende Beschichtungen müssen vom Eigentümer zur Gewährleistung der Funktion und Dauerhaftigkeit sorgfältig instand gehalten werden.

Als Finish für die oberste Schicht gibt es Mittel gegen UV-Strahlung (UVA), gegen freie Radikale (HALS) und Hydrophobierungen als Abperleffekt gegen Schlagregen und Tauwasser.

Lignum Compact: Fassaden Oberflächen

 

Chemischer Holzschutz


Beim chemischen Holzschutz mit Bioziden gilt der Grundsatz: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.


Vorbeugender chemischer Holzschutz

Kann mit dem konstruktiven Holzschutz und der gewählten Holzart die gewünschte Dauerhaftigkeit der Konstruktion nicht erzielt werden, so muss der vorbeugende chemische Holzschutz angewendet werden. Dabei gilt entsprechend der Gebrauchsklasse die Anwendungsempfehlung gemäss Lignatec 35 ‹Holzschutz im Bauwesen›.


Chemische Anstriche und Imprägnierungen

Für Hölzer im Anwendungsbereich mit eingeschränkt feuchten Bedingungen, welche gelegentlich bis häufig über 20% Holzfeuchte aufweisen (Gebrauchsklasse 3.1), ist es sinnvoll, eine Holzart mit erhöhter natürlicher Dauerhaftigkeit (4 bis 3) einzusetzen. Bei Bedarf können chemische Holzschutzmittel eingesetzt werden, welche entsprechend bezeichnet sind: z.B. (Iv) gegen Insekten, (P) gegen holzzerstörende Pilze oder (B) gegen holzverfärbende Pilze. Diese chemischen Mittel können als imprägnierende Anstriche oder als Druckimprägnierungen angewendet werden. Der Prozess wird heute oft mit Beigabe einer braunen Farbpaste kombiniert.


Chemische Imprägnierungen oder Modifizierungen

Für Hölzer im Anwendungsbereich mit anhaltend feuchten Bedingungen, welche häufig bis vorwiegend über 20% Holzfeuchte aufweisen (Gebrauchsklasse 3.2) ist es sinnvoll, eine Holzart mit höchster natürlicher Dauerhaftigkeit (1 bis 2), druckimprägniertes Holz oder modifiziertes Holz mit einer stark verbesserten Dauerhaftigkeit zu wählen. Holzarten, welche in diesem Anwendungsbereich nicht geeignet sind, können je nach Eignung zusätzlich mit Holzschutzmitteln mit folgenden Wirkungsspektren druckimprägniert werden: gegen Pilze bei dauernder Bewitterung (W) oder gegen Pilze in ständigem Wasser- oder Erdkontakt (E), wo Druckimprägnierung angewendet werden kann.


Holzschutzmittel

Holzschutzmittel sind gemäss Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung VBP) Biozidprodukte der Produktart 8 im Sinn der VBP. Alle in der Schweiz in Verkehr gebrachten Biozidprodukte müssen zugelassen, registriert oder anerkannt sein.

Entsprechend sind alle Holzschutzmittel im Produkteregister (www.rpc.admin.ch) publiziert, welches von der Anmeldestelle Chemikalien geführt wird.

Alle in der Schweiz zugelassenen Holzschutzmittel sind heute im Produkteregister erfasst. Auf Lignumdata (www.lignumdata.ch) werden die im Produkteregister enthaltenen Holzschutzmittel periodisch übernommen und mit ausführlicheren Informationen ergänzt, was eine systematische Suche ermöglicht, beispielsweise nach Anwendungsgebieten oder Gebrauchsklassen.

Das Schweizerische Holzschutzmittelverzeichnis Stand 2021 wird nicht mehr weitergeführt. Der allgemeine Teil behält Gültigkeit.

Schweizerisches Holzschutzmittelverzeichnis 2018: Allgemeines (PDF, 462 KB)
Schweizerisches Holzschutzmittelverzeichnis 2021: Produkte (XLS, 32 KB)

 

Holzzersetzende Insekten


Geringer Insektenbefall stellt keine Gefahr für ein Gebäude dar und wird allzu oft dramatisiert. Er kann jedoch auf erhöhte Feuchtigkeit aufgrund von Konstruktionsmängeln wie z.B. Undichtigkeiten der Gebäudehülle, mangelnde Durchlüftung im Dachboden oder Tauwasser aufgrund bauphysikalischer Mängel hinweisen. Daher sollte die Konstruktion zuerst von einem Fachmann kontrolliert und die Insektenart bestimmt werden.

 

Holzzersetzende und holzverfärbende Pilze


Bei Fäulnis sind holzzersetzende Pilze am Werk, sie brauchen eine Holzfeuchte von deutlich über 20%. Wo diese fehlt, können Pilze nicht wachsen. Am direkt bewitterten Holz sichtbare, holzverfärbende Schimmelpilze haben keinerlei Einfluss auf die Dauerhaftigkeit der Holzsubstanz. Eine Durchfeuchtungsgefahr besteht besonders in der Bauphase, in frei bewitterten Bauteilen mit grossem Querschnitt (horizontal verbaute Hölzer, bewitterte Kontaktflächen ohne Durchlüftung und insbesondere bewittertes Hirnholz) sowie bei allen Bauteilen, welche in Kontakt mit Erde und Wasser stehen.

 

Lignum-Gütezeichen ‹druckimprägniert›


Das Lignum-Gütezeichen ‹druckimprägniert› ist Teil eines umfassenden Holzschutzkonzepts gegen holzzerstörende Pilze und Insekten, welches dem Verantwortungsbereich der Holzschutzkommission unterstellt ist. Es bezweckt die Förderung geeigneter und qualitativ hochstehender druckimprägnierter Holzbauteile für die Gebrauchsklassen 3 (freie Bewitterung) und 4 (Erd- oder Wasserkontakt).

Das Lignum-Gütezeichen ‹druckimprägniert› wird Holzprodukten verliehen, welche eine technisch einwandfreie und zweckmässige Imprägnierung gemäss den Bestimmungen dieses Reglements aufweisen. Es ist in die zwei folgenden Anwendungsgruppen aufgeteilt:

 

Holzmasten

Das Lignum-Gütezeichen ‹druckimprägniert – Holzmasten› ist eine Qualitätssicherung für hochstehend druckimprägnierte Holzmasten. Die Gütesicherung basiert auf der Eigenkontrolle durch den Hersteller sowie auf einer jährlichen Fremdüberwachung  durch die Empa, Angewandte Holzforschung.

Reglement Holzmasten 2019 (PDF, 327 KB)
Verzeichnis Firmen Gütezeichen druckimprägnierte Holzmasten 2024 (PDF, 255 KB)

 

Produkte

Das Lignum-Gütezeichen ‹druckimprägniert – Produkte› ist eine Qualitätssicherung für hochstehend druckimprägnierte Holzprodukte. Dazu gehören insbesondere auch Fassadenbekleidungen in den Gebrauchsklassen 3.1 und 3.2. Die Gütesicherung stützt sich auf eine Erstbetriebskontrolle, eine jährliche Werksprotokollkontrolle (WPK) durch den Hersteller sowie einen Betriebsbesuch alle drei Jahre durch einen Experten der Abteilung Forschung und Entwicklung der BFH-AHB, Biel.

Eigenschaften der Holzprodukte des Gütezeichens ‹druckimprägniert – Produkte›
Reglement Gütezeichen druckimprägnierte Produkte 2016 (PDF, 130 KB)
Flyer Gütezeichen druckimprägnierte Produkte 2015 (PDF, 763 KB)
Firmen Gütezeichen druckimprägnierte Produkte 2024 (PDF, 231 KB)
Lignum Compact: Druckimprägniertes Holz (PDF, 794 KB)

Weiterführende Informationen: Fachgruppe Imprägneure

 

Bekämpfender chemischer Holzschutz


Starker Pilz- oder Insektenbefall im Gebäude ist meist auf einen konstruktiven oder bauphysikalischen Mangel zurückzuführen. Bevor ein Befall bekämpft wird, müssen diese Mängel behoben werden. Stark befallenes Holz wird dabei mit dem geeigneten Holz ersetzt. Erst nachdem die konstruktiven und bauphysikalischen Voraussetzungen gegeben sind und befallene Teile ausgewechselt wurden, kann bei massivem Befall über den Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln gesprochen werden. Scheuen Sie sich nicht, eine Zweitmeinung zu den Massnahmen einzuholen.

Danach kann bei aktivem Befall zusätzlich eine chemische Behandlung angebracht sein. Solche Behandlungen dürfen nur von einer Person mit Fachbewilligung Holzschutz FB-H des Bundesamtes für Umwelt BAFU ausgeführt werden.

Lassen Sie sich daher den Prüfungsausweis Holzschutz des BAFU zeigen und nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit der Lignum auf, um den Befall unabhängig beurteilen zu lassen, z.B. durch eine Expertise vor Ort. Falls Sie Ihren Auftrag einer Fachperson mit zusätzlich vertiefter Weiterbildung übergeben möchten, kontaktieren Sie am besten einen Holzschutzspezialisten aus dem Lignum-Adressverzeichnis (siehe weiter unten).

 

Die Fachbewilligung Holzschutz FB-H des Bundesamtes für Umwelt BAFU


Chemische Behandlungen bei Pilz- oder Insektenbefall dürfen nur von einer Person mit der Fachbewilligung Holzschutz FB-H ausgeführt werden. Rechtliche Grundlage dazu ist die Verordnung des UVEK vom 28. Juni 2005 über die Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschutzmitteln (VFB-H); SR 814.812.37. Die Prüfungsstelle für die Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschutzmitteln ist an der Berner Fachhochschule (BFH) Fachbereich Holz in Biel angesiedelt.

Zur Erlangung der Fachbewilligung Holzschutz FB-H muss ein zweitägiger Kurs besucht und eine abschliessende Fachprüfung bestanden werden. Erfolgreiche Absolventen erhalten als Bestätigung den Prüfungsausweis Holzschutz des Bundesamtes für Umwelt BAFU.

Kontakt: Urs Stalder, Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau

 

Der Lignum-Holzschutzspezialist


Lignum-Holzschutzspezialisten haben zusätzlich zur Fachbewilligung Holzschutz FB-H das Aufnahmeverfahren für Holzschutzspezialisten bestanden und haben in den letzten vier Jahren mindestens einen Holzschutz-Fortbildungskurs besucht. Der Ausweis für Lignum-Holzschutzspezialisten wird alle zwei Jahre erneuert.

Die Kursdaten für den Holzschutz-Fortbildungskurs werden in der Lignum-Agenda publiziert. Die Anmeldung erfolgt über den Link im jeweiligen Agenda-Eintrag auf der Lignum-Webseite.

Adressverzeichnis Holzschutzspezialisten 2024: Adressen (XLS, 48 KB)
Reglement Holzschutzspezialisten 2013 (PDF, 65 KB)
 

Aufnahmegesuch für Holzschutzspezialisten

Neukandidaten für den Erwerb des Ausweises als Lignum-Holzschutzspezialist reichen bei Cedotec – Lignum Office romand ein komplettes Bewerbungsdossier ein. Es beinhaltet folgende Dokumente:

- Kopie Fachbewilligung Holzschutz (FB-H)
- mindestens drei Jahre Praxisnachweis im Bereich der Schädlings-und Pilzbekämpfung
- Dokumentation zweier anspruchsvoller Referenzobjekte  (je 2–4 Seiten A4)
- Haftpflichtversicherungsnachweis (mindestens CHF 2 Mio.)

Über die Zulassung zur Ausbildung als Lignum-Holzschutzspezialist entscheidet eine Bewertungskommission. Mitglieder der Bewertungskommission sind:

- Daniel Ingold, Cedotec – Lignum Office romand
- Dr. Paul Raschle, unabhängiger Experte
- Daniel Schild, Holzbau Schweiz
- Urs Stalder, BFH-AHB

Aufnahmegesuch Holzschutzspezialist 2013 (PDF, 38 KB)

Weitere Auskünfte zum Lignum-Holzschutzspezialisten: 
Cedotec – Lignum Office romand, Tel. 021 652 62 22

 

Holzschutzkommission
 

Die Aktivitäten der Lignum im Bereich Holzschutz werden durch die Holzschutzkommission HSK begleitet, in der alle wesentlichen Schweizer Akteure im Holzschutz vertreten sind. Die Kommission steuert die Holzschutz-Projekte der Lignum, deren Leitung dem Office romand der Lignum in Mont-sur-Lausanne obliegt. Die Kommission tritt ein- bis zweimal jährlich zusammen.

Folgende Lignum-Projekte unterstehen der Holzschutzkommission:

- Gütezeichen Lignum ‹druckimprägniert – Holzmasten›
- Gütezeichen Lignum ‹druckimprägniert – Holzprodukte›
- Schweizerisches Holzschutzmittelverzeichnis Empa/Lignum
- Holzschutzspezialisten Lignum

Mitglieder der Lignum-Holzschutzkommission

 

Instandhaltung


Regelmässige Kontrollen und Unterhaltsmassnahmen können die Lebensdauer von Holzbauteilen erheblich verlängern. Eine Instandhaltungsanleitung kann dabei helfen, Instandhaltungsarbeiten korrekt vorzunehmen. Für Oberflächenbehandlungen legt die Norm SIA 118/257, Ziffer 1.3.3 zur Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit das System der Instandhaltungsanleitungen fest. Die Instandhaltung kann vom Bauherrn selbst übernommen oder mittels Wartungsvertrag einem Fachmann übertragen werden.

Reinigung unbehandelter Holzoberflächen mit dem Hochdruckreiniger (PDF, 181 KB)