Bauproduktegesetz (BauPG)
Die heute geltende Bauproduktegesetzgebung ist am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 2015 dürfen Bauprodukte in der Schweiz nur noch nach dieser Gesetzgebung in Verkehr gebracht werden. Mit der Gesetzgebung sollen technische Handelshemmnisse abgebaut werden, indem die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten jenen der Nachbarländer angeglichen werden.
Quelle: Switec
Das Schweizerische Informationszentrum für technische Regeln (Switec) führt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen und im Einvernehmen mit dem Seco die Listen der technischen Normen, auf die in den technischen Vorschriften verwiesen wird. Eine regelmässig aktualisierte Liste der harmonisierten Normen zu Bauprodukten kann hier eingesehen werden.
Produktinformationsstelle
Um die KMU der Holzbranche bei der Umsetzung der geltenden Bauproduktegesetzgebung bestmöglich zu unterstützen, bietet die Lignum eine Produkteinformationsstelle an.
Die sektorbezogene Produkteinformationsstelle gibt Auskünfte über anwendbare technische Normen. Die entsprechenden Stellen der verschiedenen Verbände bestehen dabei weiter und werden unterstützt. Die Produkteinformationsstelle ist Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr über die Fachberatung der Lignum unter 044 267 47 83 oder hotline(at)lignum.ch kostenlos erreichbar.
Die Publikation ‹Lignum Compact: Das Schweizerische Bauproduktegesetz in der Holzbranche› stellt die wichtigsten Zusammenhänge für Betriebe der Holzwirtschaft dar. Sie kann hier heruntergeladen werden.
Lignum Compact: Das Schweizerische Bauproduktegesetz in der Holzbranche (PDF, 518 KB)
Wegleitung zum Bauproduktegesetz
Die online greifbare Wegleitung des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL zur Bauproduktegesetzgebung informiert Unternehmen, die Bauprodukte herstellen, importieren und damit handeln, über ihre Rechte und Pflichten. Ausserdem bietet die Wegleitung eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Auswirkungen für Unternehmen, die Bauprodukte verbauen oder auf andere Art verwenden.
Wegleitung zur Bauproduktegesetzgebung (PDF, 3 MB)