Lignum Holzwirtschaft Schweiz

European Deforestation Regulation

 

 

Am 29. Juni 2023 ist die ‹European Deforestation Regulation› EUDR in Kraft getreten. Damit startete eine 18-monatige Übergangsfrist zur Erfüllung der neuen Anforderungen für die Unternehmen in der EU. Das Inkrafttreten hat vorerst keine direkten Auswirkungen auf die Schweizer Holzhandelsverordnung, weil keine automatische Rechtsübernahme erfolgt. Die Exporteure von Holz und Holzprodukten in der Schweiz sind jedoch von der EUDR direkt betroffen. Die EUDR ersetzt per 30. Dezember 2024 innerhalb der EU die EUTR (siehe weiter unten).

Die EUDR will sicherstellen, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Unter die neue Verordnung fallen Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk sowie Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse.

Mit der neuen Verordnung werden strenge Vorschriften für Unternehmen festgelegt, die relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen wollen. Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (d.h. auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind.

Seite der EU zur ‹European Deforestation Regulation› (englisch)

Verordnung zur EUDR (deutsch)

FAQs der EU-Kommission zur EUDR (deutsch)

 

Aktivitäten der Lignum

 

Die EUDR bewegt die Holzkette in der EU, aber auch in der Schweiz. Das politische Oberziel, nämlich die globale Entwaldung zu stoppen, ist unbestritten, die Art und Weise der Umsetzung aber stösst auf viel Gegenwind. Dies, weil die neue Verordnung den betroffenen Branchen enorme administrative Aufwände aufbürden und namentlich kleineren Betriebe grosse Probleme bereiten wird. Damit schiesst die EUDR am ursprünglichen Ziel vorbei und verkehrt im schlechtesten Fall die ursprünglich gute Absicht ins Gegenteil.

Viele Fragen zur Umsetzung sind heute auch in der EU noch völlig ungeklärt, obwohl die EUDR im Juni 2023 in Kraft getreten ist und per Ende 2024 umgesetzt werden soll. Die Lignum koordiniert sich auf verschiedenen Ebenen in den eigenen Reihen, aber auch mit anderen betroffenen Branchen und pflegt den Austausch mit den zuständigen Ämtern BAFU und SECO. Ebenso hat sie eine digitale Ad-hoc-Sounding-Gruppe installiert, wo sich Vertreterinnen und Vertreter der Wald- und Holzkette regelmässig austauschen und updaten können. Bei Fragen zur EUDR oder Interesse an der Teilnahme bei der Sounding-Gruppe steht Sandra Burlet, Direktorin Lignum, gerne zur Verfügung (sandra.burlet(at)lignum.ch). Das ‹Lignum Journal› online verfolgt das Dossier im In- und Ausland und berichtet laufend zuhanden der Branche.

 

News-Publikationen der Lignum zum Thema EUDR

 

17.06.2024 EUDR: Lösung für Export von Schweizer Holz in Entwicklung
27.05.2024 Bayern ergreift Bundesratsinitiative zur EUDR-Umsetzung
15.04.2024 EU-Entwaldungsverordnung: Aktenzeichen Europa ungelöst
15.04.2024 EUDR-Erleichterungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich?
01.03.2024 Holzindustrie fordert Nachbesserungen bei der EUDR
14.02.2024 Bundesrat führt Aussprache zur EU-Entwaldungsverordnung EUDR
01.02.2024 Deutsche Holzwirtschaft: ‹Umsetzung der EUDR praxisuntauglich›
27.11.2023 Thünen-Institut vergleicht auslaufende EUTR mit neuer EUDR
02.10.2023 EUDR: ‹Gegenseitige Anerkennung mit der EU sicherstellen›
02.10.2023 Deutscher Privatwald befürchtet Überlast durch EUDR
12.07.2023 European Deforestation Regulation seit Ende Juni in Kraft
25.04.2023 EU-Parlament nimmt Gesetz gegen weltweite Entwaldung an
19.12.2022 ‹European Deforestation Regulation› auf der Zielgeraden

 

EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)

 

Die EU-Holzhandelsverordnung EUTR ist 2013 in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass jeder Akteur, welcher Holzprodukte erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, nachweisen muss, dass seine Ware aus legaler Herkunft stammt. Die Beschreibung der Ware muss in erster Linie den Handelsnamen und das Land des Einschlags enthalten. Die EUTR wird per 30. Dezember 2024 innerhalb der EU durch die EUDR ersetzt (siehe weiter oben).

Nachgelagerte Binnenmarkt-Akteure müssen diejenigen Marktteilnehmer oder Binnenmarkt-Händler entlang der gesamten Lieferkette benennen können, die ihnen die Ware geliefert haben und denen sie selber Ware weitergegeben haben.

Das Pendant zur EUTR ist in der Schweiz die HHV (siehe gesonderte Rubrik ‹Schweizer Holzhandelsverordnung›).

Offizielle Website zur EU-Holzhandelsverordnung (englisch)

Guidance Document (PDF, 174 KB, englisch)

Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in der EU in Verkehr bringen (deutsch, PDF, 786 KB)