Öffentliches Beschaffungswesen
2021 ist das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft getreten. Der Qualitätswettbewerb wird unter dem neuen Regime mit Kriterien wie Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten, Innovation, Plausibilität des Angebotes oder Verlässlichkeit des Preises deutlich gestärkt. Neu geht der Zuschlag an das ‹vorteilhafteste› statt an das ‹wirtschaftlich günstigste› Angebot. Die Abkehr vom reinen Preiswettbewerb in der öffentlichen Beschaffung steht im Einklang mit dem internationalen Trend.
Auf kantonaler Ebene wurde die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) mit dem BöB harmonisiert. Mit dem Beitritt und Erlass eines kantonalen Einführungsgesetzes tritt das Konkordat im jeweiligen Kanton in Kraft.
Zusammen mit dem seit 2017 geltenden Waldgesetz eröffnen sich mit der Revision des öffentlichen Beschaffungswesens neue Chancen für den Baustoff Holz. Der Bund verpflichtet sich im Waldgesetz dazu, bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb eigener Bauten und Anlagen soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz zu fördern. Bei der Beschaffung von Holzerzeugnissen soll er die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung sowie das Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen berücksichtigen.
Vergabemonitoring von Bauenschweiz
Hilfsmittel für die Holzbranche
Neues Beschaffungsrecht – Chance für Holz
Welche neuen Möglichkeiten eröffnen sich mit dem revidierten öffentlichen Beschaffungsrecht für (Schweizer) Holz? Zu diesem Thema hat Bundesverwaltungsrichter Marc Steiner an einem Lignum-Webinar am 20. Mai 2021 referiert. Seine Ausführungen stehen hier als PDF zum Download bereit.
Neues Beschaffungsrecht als Chance für Holz (PDF, 1.01 MB)
KBOB-Empfehlung ‹Holzbau in der Immobilienstrategie›
Aufgrund des Klimawandels und der Ressourcenknappheit ist die Bauindustrie gefordert. Die Schweiz baut aber noch mehrheitlich konventionell. Jedoch sind die Instrumente und Konzepte für nachhaltiges Bauen vorhanden. Wichtiges hierzu kann der mit Unterstützung der Lignum erarbeiteten KBOB-Empfehlung entnommen werden.
KBOB-Empfehlung ‹Holzbau in der Immobilienstrategie› (PDF, 1.4 MB)
KBOB-Empfehlung ‹Nachhaltiges Bauen mit Holz›
Im öffentlichen Bau spielt die Nachhaltigkeit zu Recht eine immer wichtigere Rolle. Die Nutzung von Holz trägt zur Wertschöpfung im Inland und zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Damit unterstützt Holz die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz mit Nutzen für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Das zeigt die in Zusammenarbeit mit Lignum entstandene KBOB-Empfehlung.
KBOB-Empfehlung ‹Nachhaltiges Bauen mit Holz› (PDF, 10.6 MB)
Lignum Compact ‹Ausschreiben mit Schweizer Holz› und ‹Schweizer Holz im Baunebengewerbe›
Nicht selten bedeutet nachhaltige Beschaffung indirekt auch regionale Beschaffung. Wie Schweizer Holz auch in öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden kann, erläutern die Lignum-Compact-Merkblätter ‹Ausschreiben mit Schweizer Holz› und ‹Schweizer Holz im Baunebengewerbe›.
Compact: Ausschreiben mit Schweizer Holz (PDF, 1.32 MB)
Compact: Schweizer Holz im Baunebengewerbe (PDF, 1.03 MB)
Bauen mit eigenem Holz
Die dritte Tagung ‹Nachhaltige öffentliche Beschaffung› der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB und der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB behandelte im Mai 2023 unter anderem das Thema ‹Nachhaltig bauen mit eigenem Holz›. Die Tagungsunterlagen finden sich unter dem folgenden Link.
Präsentationen ‹Nachhaltig bauen mit eigenem Holz›
Angebote fair vergleichen
Sollen Angebote mit Holz unterschiedlichster Anbieter anhand verschiedener Parameter wie Herkunft, Transportdistanzen, Trocknungsmethoden oder Verklebungstechnologie miteinander verglichen werden, so gibt es dazu auch für öffentliche Ausschreibungen anwendbare Rechner, welche mit Unterstützung des BAFU und der Lignum entwickelt wurden.
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