Holzhandelsregulierung in der Schweiz
Mit der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Holzhandelsverordnung hat die Schweiz im Auftrag des Parlaments eine gleichwertige Regelung zu derjenigen in der Europäischen Union (EUTR) geschaffen. Kern der Verordnung ist eine Sorgfaltspflicht für jene, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen: Sie müssen nachweisen können, dass sie Risiken im Zusammenhang mit der Illegalität systematisch bewertet und, wo vorhanden, auf ein vernachlässigbares Mass reduziert haben.
Händler müssen die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherstellen. Ziel ist es, dass kein Holz und keine Holzerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, die illegal geschlagen oder gehandelt wurden. Eine Informationsseite des Bundesamtes für Umwelt stellt die wesentlichen Punkte dar.
BAFU-Informationsseite zur Holzhandelsregulierung in der Schweiz
Vollzugshilfe zur Holzhandelsverordnung (HHV) für Kantone, Marktakteure und Inspektionsstellen, 2023